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InstitutionDeutschland / Bundesministerium für Gesundheit
TitelEntwurf eines Gesetzes ueber technische Assistenten in der Medizin.
MTA-Gesetz - MTAG.
Quelle(1992), 35 S.Verfügbarkeit 
ReiheDrucksache / Deutschland. Bundesrat. 261/92, 24.4.1992
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISSN0720-2946
SchlagwörterBildungsziel; Anpassung; Frau; Beruf; Berufsausbildung; Berufsbezeichnung; Frau; Ausbildung; Anpassung; Gesetzentwurf; Medizinisch-technischer Assistent; Dauer; Gesetzentwurf; Ausbildung; Berufsausbildung; Beruf; Berufsbezeichnung; Berufsproblem; Medizinisch-technischer Assistent; Dauer; Amtliche Druckschrift
AbstractForschungsmethode: anwendungsorientiert; politische Stellungnahme. "Durch das Gesetz soll die Ausbildung der technischen Assistenten in der Medizin (§ 1) verbessert und von zwei auf drei Jahre verlaengert werden. Hierdurch wird die Rechtseinheit bei der Ausbildung der technischen Assistenten in der Medizin in ganz Deutschland hergestellt. Mit der dreijaehrigen Ausbildung wird gleichzeitig der kuenftigen EG- Richtlinie 'ueber eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befaehigungsnachweise in Ergaenzung zur Richtlinie 89/48/EWG' Rechnung getragen und damit der Zugang zum Beruf fuer technische Assistenten in der Medizin in anderen EG- Mitgliedstaaten erheblich erleichtert. Ausserdem wird als weiterer Zweig die in der frueheren DDR bzw. in den neuen Laendern ausgebildete 'Medizinisch-technische Assistentin fuer Funktionsdiagnostik'/der 'Medizinisch- technische Assistent fuer Funktionsdiagnostik' in das Gesetz einbezogen. Im uebrigen bleibt es bei den bisherigen Zweigen der Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten, der Medizinisch-technischen Radiologieassistenten und der Veterinaermedizinisch- technischen Assistenten. Diese Berufsbezeichnungen werden gesetzlich geschuetzt." (Autorenreferat)
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update1995_(CD)
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