Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Deutschland / Bundesregierung |
---|---|
Titel | Entwurf eines Beschäftigungsförderungsgesetzes 1985 (BeschFG 1985). Gesetzentwurf der Bundesregierung. |
Quelle | Bonn: Bundesrat (1984), 52 S.
PDF als Volltext |
Reihe | Drucksachen / Bundesrat. 393/84 v. 24.08.1984 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Monographie |
Schlagwörter | Arbeitsrecht; Ausländer; Befristeter Arbeitsvertrag; Beschäftigung; Beschäftigungspolitik; Betriebsverfassung; Kündigungsschutz; Lohnfortzahlung; Recht; Reformpolitik; Sozialrecht; Arbeitnehmerüberlassung; Sozialplanung; Teilzeitbeschäftigung; Betriebsverfassungsrecht; Änderung; Gesetzentwurf; Arbeitsbeschaffungsmaßnahme; Illegale Beschäftigung; Recht; Arbeitsbeschaffungsmaßnahme; Gesetzentwurf; Reformpolitik; Sozialplanung; Sozialrecht; Arbeitnehmerüberlassung; Arbeitsrecht; Betriebsverfassung; Betriebsverfassungsrecht; Lohnfortzahlung; Beschäftigung; Beschäftigungspolitik; Illegale Beschäftigung; Kündigungsrecht; Kündigungsschutz; Teilzeitbeschäftigung; Befristeter Arbeitsvertrag; Beschäftigungsförderungsgesetz; Änderung; Ausländer |
Abstract | "Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten durch z.T. befristete Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht; bis 1991 beschränkte Möglichkeit zum Abschluß befristeter Arbeitsverträge mit Arbeitslosen, Änderung des arbeitsrechtlichen Schutzes der Teilzeitarbeit, Änderung der Sozialplanregelung zur Entlastung der Unternehmen, Erweiterung des Ausgleichsverfahrens bei der Lohnfortzahlung auf Arbeitgeber mit bis zu 30 Arbeitnehmern, unentgeltliche Ausbildungsstellenvermittlung im Auftrag der BA bis Ende 1991, Intensivierung der Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Verlängerung der Höchstdauer für Arbeitnehmerüberlassung auf 6 Monate bis Ende 1991, schärfere Bestrafung für illegale Ausländerbeschäftigung, Begünstigung des Alleinhandwerkers in der Rentenversicherung bei Lehrlingsausbildung, Klarstellung des Kündigungsschutzgesetzes betr. Massenentlassungen in Baubetrieben, Auflockerung der Dreijahresfrist für Kassenkuren; Änderung div. Gesetze. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen durch das Gesetz keine Kosten." (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP). Forschungsmethode: anwendungsorientiert; Dokumentation. |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2020/4 |