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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inGraebe, Horst
TitelNeugestaltung der Abendgymnasien - Anpassung oder Fortschritt?
QuelleIn: Die Höhere Schule, 35 (1982) 9, S. 258-259Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0018-3083
SchlagwörterGymnasium; Hauptschule; Nordrhein-Westfalen; Schulabschluss; Zweiter Bildungsweg; Lernmotivation; Abendschule; Fachhochschulreife; Hauptschule; Gymnasium; Oberstufenreform; Abendschule; Fachhochschulreife; Schulabschluss; Lernmotivation; Sachinformation; Kurssystem; Zweiter Bildungsweg; Nordrhein-Westfalen
AbstractDie Neugestaltung der Abendgymnasien in Nordrhein- Westfalen durch die 'Verordnung ueber den Bildungsweg und die Abiturpruefung am Abendgymnasium', die im Schuljahr 1982/83 in Kraft tritt, wird unter dem Aspekt betrachtet, ob sie eine Anpassung des Abendgymnasiums an die gymnasiale Oberstufe oder einen Fortschritt darstellt. Positiv hervorgehoben wird die Tatsache, dass die Verordnung an mehreren Stellen - z. B. bei der Festlegung der Stundentafel - nur Mindestforderungen fomuliert und den Schulen auf diese Weise Freiheit fuer eigene Regelungen eingeraeumt wird. Die Regelung, dass bei der Jahresversetzung ein 'Ungenuegend' oder zwei 'Mangelhaft' durch ein einziges 'Befriedigung' ausgeglichen werden koennen und ein 'Mangelhaft' keinen Ausgleich braucht, wird dagegen als fragwuerdig betrachtet. Hervorgehoben wird auch, dass die Verpflichtungen in der Kursphase des Abendgymnasiums strenger sind: Die Faecher Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache muessen in allen 4 Kurssemestern belegt und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Zusaetzlich muss ein Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes ueber alle 4 Kurssemester belegt werden. Positiv ist auch die Tatsache, dass Studierende des Abendgymnasiums, die das Abitur nicht erreichen, Zwischenabschluesse (Hauptschulabschluss, Fachoberschulreife, Fachhochschulreife) erwerben koennen.
Erfasst vonHessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update1996_(CD)
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