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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inLempp, R.
TitelNoch einmal: Heilpaedagogik oder Paedagogik?
Arbeitsgerichtliche Gutachten in einer Streitsache zwischen einem Wohlfahrtsverband und einer Stadt. Beihilfe nach §4, Ziffer 8 Beihilfeverordnung oder nach Bundessozialhilfegesetz?
QuelleIn: Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie, 9 (1981) 3, S. 334-338Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0301-6811
SchlagwörterJugendpsychiatrie; Gesetzgebung; Jugendpsychiatrie; Interpretation; Jugendhilferecht; Förderung; Heimunterbringung; Förderung; Humanmedizin; Gesetzgebung; Jugendhilferecht; Heimunterbringung; Erfahrungsbericht; Interpretation; Geistig Behinderter
AbstractEs werden die Konsequenzen eines Arbeitsgerichtlichen Gutachtens diskutiert, in dem die Auffassung vertreten wird, dass es sich bei heilpaedagogischen Massnahmen mit Mitteln der Sonderpaedagogik zur Linderung der Folgen des Schwachsinns im Sinne der Beihilfenverordnung um heilpaedagogische Massnahmen und nicht um allgemeine paedagogische Massnahmen handele. Diese heilpaedagogische Foerderung sei als therapeutische Funktion somit dem aerztlich-medizinischen Bereich zugeordnet. Aufgabe eines uebergreifenden Jugendhilfegesetzes sei es, ohne die Trennung von Therapie und Paedagogik bei geistig Behinderten alle notwendigen Hilfen und Foerderungen bereitzustellen.
Erfasst vonHessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update1996_(CD)
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