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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inn/enHanke, Kai; Meergans, Luise; Rausch-Jarolimek Isabell, Luise
TitelKinderrechte im Medienzeitalter.
Ausführungen zum Recht des Kindes auf Medienzugang gemäß Art. 17 UN-Kinderrechtskonvention.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 65 (2017) 3, S. 330-350Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterJugend; Kindeswohl; Digitale Medien; Medien; Medienkompetenz; Mediennutzung; Jugendschutz; Kinderrechtskonvention; Förderung; Kind; Verantwortung; Gefährdung; Zugang; Jugendlicher
AbstractDigitale Medien und Kommunikationsmöglichkeiten nicht ausschließlich als potenzielle Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen anzusehen, sondern auch als ein Handlungsfeld, in dem Kompetenzen erworben werden können und das in das eigene Leben integriert werden muss, ist auch der Ansatz der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (KRK), wie die Autoren anhand des Art. 17 KRK anschaulich aufzeigen. Dieser verpflichtet die Vertragsstaaten zwar auch, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen in Medien und durch Medien wirksam zu schützen, verleiht ihnen aber gleichzeitig ein Recht auf Medienzugang - ähnlich wie auch das Recht aus Art. 5 Abs. 1 GG, sich aus allgemein zugänglichen Quellen frei zu informieren, grundsätzlich auch Kindern und Jugendlichen zusteht. Die Kinderrechtskonvention verweist damit auf Aspekte der Förderung und Teilhabe, die mit dem Zugang zu Medien einhergehen und damit auch auf das Potenzial, Kinder und Jugendliche in ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken und damit ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu dienen. Als Fazit dieses Schwerpunkts bleibt, genau dieses Spannungsverhältnis zu reflektieren, das im Bereich des Medienschutzes nicht anders als bei anderen Risiken des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen zwangsläufig besteht. Weder pauschale Verbote, noch Verteufelungen, noch eine Laisser-Faire-Haltung der wirtschaftlichen Selbstregulierung allein werden ihm gerecht werden können; vielmehr bedarf es eines sorgsamen, der kindlichen und jugendlichen Entwicklungsdynamik angepassten Ausgleichs der Chancen und Risiken dieses Lebensbereichs für junge Menschen. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2018/3
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