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Autor/inFrings, Peter
TitelKinder leiden mit.
Sozialhilfe, Rechtsprechung und die Chancen von Kindern, am Leben teilzunehmen.
QuelleIn: Jugendwohl, 72 (1991) 12, S. 562-568Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0022-5975
SchlagwörterSoziale Benachteiligung; Armut; Kind; Lebenshaltungskosten; Sozialhilfe; Sozialhilferecht; Lebensbedingungen; Sozialhilferecht; Sozialhilfe; Kind; Armut; Lebensbedingungen; Lebenshaltungskosten
AbstractSozialhilfeempfaenger muessen zur Versorgung ihrer Kinder mit einem monatlichen Betrag auskommen, der nur einen sehr engen finanziellen Spielraum zulaesst. Auch hinsichtlich des Kindergeldes, das bei Sozialhilfeempfaengern auf die monatlichen Bedarfsrechnung angerechnet wird, hat dieser Personenkreis Nachteile gegenueber den Gruppen, die ueber eigenes Einkommen verfuegen. Kinder, die von der Sozialhilfe leben muessen, haben keine guenstigen Lebensperspektiven. Durch mangelnden Willen und rigorose Rechtsprechung werden diese Kinder von Bereichen ausgeschlossen, die anderen selbstverstaendlich zugaenglich sind. Das Argument der finanziellen Engpaesse hat keine Geltung, denn fuer als wichtig erachtete Aufgaben wie die Ruestungsindustrie beispielsweise ist immer Geld vorhanden. "Die `Kinder der Krise' sollten uns ebensoviel bedeuten."
Erfasst vonDeutsches Jugendinstitut, München
Update1994_(CD)
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