Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Deutschland / Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Deutschland / Deutscher Bundestag / Fraktion Bündnis 90, Die Grünen |
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Titel | Arbeit auf Abruf. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/13483). |
Quelle | Berlin: Bundestag (2017), 7 S.
PDF als Volltext |
Reihe | Drucksache / Deutscher Bundestag. 18/13608 v. 20.09.2017 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monographie |
ISSN | 0722-8333 |
Schlagwörter | Arbeitsrecht; Beschäftigungsstruktur; Urlaub; Flexible Arbeitszeit; Qualifikationsstruktur; Arbeitszeit; Beschäftigungsentwicklung; Betriebsgröße; Gesundheitszustand; Arbeitsrecht; Betriebsgröße; Beschäftigungsentwicklung; Beschäftigungsstruktur; Qualifikationsstruktur; Arbeitszeit; Flexible Arbeitszeit; Urlaub; Geschlechterverteilung; Tätigkeitsfeld |
Abstract | "Bei der 'Arbeit auf Abruf' gemäß § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) vereinbaren die Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen mit den Beschäftigten eine Mindestarbeitszeit, die explizit je nach Arbeitsanfall überschritten werden kann. Werden die Beschäftigten nicht abgerufen, dann muss nur die vereinbarte Arbeitszeit vergütet werden und das ist häufig nur eine geringe Stundenzahl. Damit können die Arbeitsstunden - und damit auch die Vergütung - für die Abrufkräfte von Monat zu Monat stark variieren." Forschungsmethode: Dokumentation. (Textauszug, IAB-Doku). |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2018/1 |