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Hinter dem Link verbirgt sich jeweils eine Menge an Stichworten, die aus den oberhalb angezeigten englischsprachigen Schlagworten abgeleitet wurden. Falls der Abgleich Ihrer Suchworte mit dem Nachweis keine Gemeinsamkeiten zeigte, können Sie hier nachschauen (+ klicken) und fündig werden.
Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Eine gerichtliche "Verbleibensanordnung" betrifft und regelt den Konflikt zwischen den leiblichen Eltern eines Kindes und den "Pflegeeltern", d.h. der Person oder den Personen, zu denen das Kind in Pflege gegeben worden ist. Eine solche In-Pflege-Gabe kann auf freiwilliger Entscheidung der leiblichen Eltern selbst beruhen oder auch auf familiengerichtlicher Entscheidung. Verfassungsrechtlicher Hintergrund ist zum einen das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich garantierte Recht der Eltern auf "Pflege und Erziehung" ihrer Kinder, zu der sie allerdings zugleich auch "verpflichtet" sind. Das "Wohl des Kindes" ist der letztliche Entscheidungsmaßstab für Gestaltungsfreiheit der Eltern, aber auch für die Wächterfunktion und -Verantwortung der staatlichen Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), die ggf. einen Konflikt zwischen den leiblichen Eltern und sozialen Eltern, zu denen ein Kind in Pflege gegeben worden ist, zu lösen hat. Mit diesem Konflikt befasst sich der folgende Beitrag.
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Standortunabhängige Dienste
0022-5940
Coester, Michael: Möglichkeiten und Grenzen einer Verbleibensanordnung. 2021.
3366534
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