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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Mit einem Bildungskredit fördert die Bundesregierung seit April Studenten und Schüler: Rund 25.000 Anträge, so interne Zielvorgaben, sollen binnen Jahresfrist genehmigt werden. Monatlich bis zu 300 Euro Zuschuss gibt es für studien- oder schulbedingte Ausgaben. Dies gilt längstens zwei Jahre und unabhängig davon, ob die Antragsteller Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen oder nicht. Das Prinzip des Bildungskredits: Das Bundesverwaltungsamt (BVA) tritt als Bürge auf, reicht den genehmigten Antrag weiter an die Deutsche Ausgleichsbank, die dann das Geld auszahlt. Jeder, der einen Antrag stellt, bekommt den Bildungskredit auch. Das BVA fragt nicht, ob die Ausgaben sinnvoll und nützlich fürs Studium sind. Dort setzt der Kritikpunkt des Deutschen Studentenwerkes an: eine umfassende Finanzierungsberatung wollte das Studentenwerk anbieten, schließlich ist es bereits fürs BAföG zuständig. Zudem bietet das Studentenwerk einen eigenen Kredit an, den der Studentischen Darlehenskassen, an denen sich die meisten der 62 Studentenwerke beteiligen. Im Gegensatz zum Bildungskredit ist dieses Angebot kostenlos. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
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Standortunabhängige Dienste
0936-4501; 1437-4234
Höfer, Klaus Martin: Kritik am Kredit. 2001.
2808433
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