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Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Oesterreich ueber die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und ueber die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Pruefungszeugnissen.
Forschungsmethode: Dokumentation. Das Abkommen ueber die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und ueber die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Pruefungszeugnissen ist am 27. November 1989 unterzeichnet worden und am 1. Juli 1990 in Kraft getreten. Die getroffenen Vereinbarungen ermoeglichen eine groessere grenzueberschreitende Mobilitaet der Arbeitnehmer und schaffen sowohl durch die gegenseitige Information ueber Inhalte der einzelnen Berufe als auch durch die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit beruflicher Pruefungszeugnisse eine breite Ausgangsposition fuer die bildungspolitische Zusammenarbeit beider Laender. Fuer die Beratung anstehender Fragen haben beide Seiten eine Expertenkommission eingesetzt. Von deutscher Seite prueft das Bundesinstitut fuer Berufsbildung die in Frage kommenden Pruegungszeugnisse gemaess Paragraph 43 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz bzw. Paragraph 40 Absatz 2 Handwerksordnung auf Gleichwertigkeit ihrer Pruefungsanforderungen und legt die Ergebnisse seiner Einschaetzungen den zustaendigen Verantwortlichen zur Zustimmung vor; parallel dazu erfolgt die Pruefung auf oesterreichischer Seite. Das Heft enthaelt den Abdruck des Abkommens. Angefuegt werden ausserdem das Gesamtverzeichnis der deutschen Pruefungszeugnisse, die im Rahmen des deutsch- oesterreichischen Abkommens mit entsprechenden oesterreichischen Zeugnissen gleichgestellt wurden sowie das Gesamtverzeichnis der oesterreichischen Pruefungszeugnisse, die im Rahmen des deutsch- oesterreichischen Abkommens mit entsprechenden deutschen Pruefungszeugnissen gleichgestellt wurden. (BIBB).
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Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Oesterreich ueber die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und ueber die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Pruefungszeugnissen. 1995.
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