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InstitutionEuropäische Gemeinschaften. Rat
TitelGemeinsame Maßnahme vom 28. Oktober 1996 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen - zur Festlegung eines Förder- und Austauschprogramms für die Rechtsberufe (" GROTIUS").
Titel in anderen Sprachen: Joint action of 28 October 1996 adopted by the Council on the basis of Article K.3 of the Treaty on European Union, on a programme of incentives and exchanges for legal practitioners ('Grotius').
QuelleIn: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L. Rechtsvorschriften, 39 (1996) 287, S. 3-6Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0376-9453
SchlagwörterAustauschprogramm; Förderungsmaßnahme; Internationale Zusammenarbeit; Ausbildung; Berufsbildung; Rechtsberuf; Fortbildung; Amtliche Druckschrift; GROTIUS (Förderungs- und Austauschprogramm für die Rechtsberufe)
AbstractFür den Zeitraum 1996-2000 wird ein Förder- und Austauschprogramm für die Rechtsberufe mit der Bezeichnung "GROTIUS" festgelegt mit dem Ziel, die gegenseitige Kenntnis der Rechtsordnungen und der Rechtspflege der Mitgliedstaaten zu verbessern und die justitielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Für die gemeinsame Maßnahme gelten als Rechtsberufe: Richter (einschließlich Untersuchungsrichter), Staatsanwälte, Rechtsanwälte, wissenschaftliches Hochschulpersonal, Ministerialbeamte, Rechtspfleger, Beamte der Kriminalpolizei, Gerichtsvollzieher, Gerichtsdolmetscher und sonstige an der Justiz beteiligte Berufe. Das Förderprogramm umfaßt Maßnahmen in den folgenden Bereichen: Aus- und Fortbildung, Austausch und Praktika, Veranstaltung von Begegnungen, Studien und Forschungen, Verbreitung von Informationen. (DIPF/ Text übernommen).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1998_(CD)
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