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Die Justizminister wollen in der Referendariatsausbildung, die traditionell auf das Richteramt und den Staatsdienst ausgerichtet ist, mehr Anteile anwaltlicher Tätigkeit integrieren. Die Kunst des Anwalts besteht heute immer weniger darin, vor Gericht zu obsiegen, und immer öfter in der außergerichtlichen Klärung, am besten durch streitvermeidende Vertragsgestaltungen. Ferner soll die Prüfung in Wahlfächern an die Universität, also auf die Professoren, verlagert werden. Zielvorstellung ist ein gesonderter akademischer Abschluss neben erster Staatsprüfung, wie er jedoch schon von der privaten Bucerius Law School in Hamburg angeboten wird. Zugleich denken die Justizminister an einen Diplomstudiengang als Alternative zum staatlichen Abschluss, und zwar für "Berufsfelder, die keine volljuristischen, jedoch hinreichende juristische Kenntnisse und zusätzlich nichtjuristische Kompetenzen erfordern". Ein solcher Diplomjurist wäre dann nach der klaren Einschätzung von Sachkennern nichts anderes als ein direkter Konkurrent der Diplom-Wirtschaftsjuristen von der Fachhochschule. Spreu vom Weizen trennen - nach dieser Devise fordern die Justizminister (freilich entsprechend einem ohnehin geltenden Gebot des Hochschulrahmengesetzes) auch eine Zwischenprüfung, die Versager vom Weiterstudium ausschließt. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
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Standortunabhängige Dienste
0936-4501; 1437-4234
Horstkotte, Hermann: Unendliche Geschichte. 2001.
2801500
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