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Autor/inMandry, Christof
TitelChancen- oder Beteiligungsgerechtigkeit?
Zum fairen Wettbewerb zwischen Gerechtigkeitskonzeptionen. Korreferat zu Katja Neuhoff.
Gefälligkeitsübersetzung: Opportunity justice or participation justice? Fair competition between concepts of justice. Supplementary paper on Katja Neuhoff.
QuelleAus: Dabrowski, Martin (Hrsg.); Wolf, Judith (Hrsg.): Bildungspolitik und Bildungsgerechtigkeit. Paderborn u.a.: Schöningh (2008) S. 31-38Verfügbarkeit 
ReiheSozialethik konkret
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-506-76685-6; 978-3-506-76685-4
SchlagwörterBildung; Kompetenz; Bildungsarbeit; Bildungsbeteiligung; Bildungschance; Chancengleichheit; Lebensstil; Bildung; Chancengleichheit; Deutschland; Ethik; Gerechtigkeit; Wettbewerb; Moralisches Urteil; Bildungsarbeit; Kompetenz; Lebensstil; Bildungsbedarf; Bildungseinrichtung; Bildungsnachfrage; Bildungsbedarf; Bildungsnachfrage; Konzeption; Bildungsbeteiligung; Ethik; Gerechtigkeit; Moralisches Urteil; Wettbewerb; Konzeption; Bildungseinrichtung; Deutschland
AbstractIn einem ersten Schritt geht der Verfasser auf den Zuschnitt und die Ausrichtung der Konzepte der Forderung nach Chancengleichheit und der Beteiligungsgerechtigkeit ein. Anschließend wird die Kritik an der Chancengleichheit einer Gegenkritik unterzogen und auf Schwierigkeiten des favorisierten Begriffs der Beteiligungsgerechtigkeit hingewiesen, bevor abschließend auf das Bildungswesen eingegangen wird. In diesem Kontext wird auf die sprachliche Problematik der Redeweise von "Beteiligung an Bildung" aufmerksam gemacht. "Beteiligung an Bildung" kann nicht die Zuteilung, so der Autor, eines vorhandenen Guts meinen oder die Inklusion in ein gesellschaftliches Subsystem "Bildung", sondern allein den effektiven und effizienten Zugang zu Bildungschancen und -gelegenheiten, zu Bildungsressourcen, die aber notwendigerweise durch eigene Anstrengung genützt und angeeignet werden müssen. Den Bildungssubjekten geht es nicht darum, ins Bildungswesen integriert zu werden, sondern Bildung zu erwerben, um das Bildungswesen wieder verlassen zu können und die erworbene Bildung in ihrer weiteren Lebensgestaltung einzusetzen, vor allem (aber nicht nur) auf dem Arbeitsmarkt. Die ethische Bedeutung des Gutes "Bildung" erschließt sich nicht aus dem Betrachten des Bildungswesens, sondern aus dem Stellenwert der jeweiligen Bildung für die individuelle(n) Lebensführung(smöglichkeiten) insgesamt. Insbesondere für sozial benachteiligte Gruppen ist, so die These, das öffentliche Bildungssystem meistens die einzige erreichbare Möglichkeit zu einer Bildung zu gelangen, die ihnen die entscheidenden weiteren Schritte, vor allem den Zugang zur Berufsausbildung ermöglicht. Soziale Gerechtigkeit fordert daher nicht nur, dass ihnen der Zugang zu Bildungsangeboten effektiv möglich ist, sondern hat auch den Anspruch an das Bildungssystem, dass diese Bildung möglichst erfolgreich verläuft. Ein signifikant hoher Anteil an "Bildungsversagern", wie er in Deutschland zu konstatieren ist, muss daher als Versagen des Bildungssystems gedeutet werden. Der Grundsatz, die effektiven Bildungschancen gerade der Schwächsten zu verbessern, muss das gesamte Bildungssystem erfassen, vom Verständnis der Kindergärten als Bildungseinrichtungen bis zur besseren Mittelausstattung im schulischen Elementarbereich und der Abkehr vom Prinzip der schulischen Leistungsselektion "nach unten". (ICF2).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2010/1
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