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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Waehrend Exekutive und Legislative Grossbritanniens und der USA durchaus in Englischlehrwerken behandelt werden, wird die dritte Gewalt im Staatswesen, die Judikative, kaum erwaehnt. Der Artikel weist deshalb auf Anknuepfungspunkte fuer ein Gespraech ueber das englische bzw. amerikanische Rechtssystem hin und nennt Quellen, in denen sich der Lehrer erst einmal selbst ueber das komplexe Gebiet informieren kann. Da Landeskunde mit der Erweiterung von Sprachkenntnissen verbunden werden sollte, ist auch eine Basis- Fachwortliste abgedruckt, die mit methodischen Hinweisen versehen ist. Als moegliche weiterfuehrende Aktivitaeten werden Vorbereitung und Organisation eines Besuches in Old Bailey anlaesslich einer Londonreise sowie die Behandlung des Dramas "The Winslow Boy" des englischen Buehnenschriftstellers Terence Rattigan empfohlen, das auch in leicht geaenderter Form als Schullektuere vorliegt (Neusprachliche Textausgaben, Heft 31, herausgegeben von F. Krog, Frankfurt: Hirschgraben, 1981). Eine kurze Uebersicht macht schliesslich auf die wichtigsten Unterschiede zwischen dem britischen und amerikanischen Rechtssystem aufmerksam.
Erfasst von
Informationszentrum für Fremdsprachenforschung, Marburg
Update
1994_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
0032-7085; 0938-8001
Sudhoelter, Juergen: Die Rechtsprechung als Teilaspekt der Landeskunde in der Sekundarstufe I. 1984.
2093645
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