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Autor/inMihciyazgan, Ursula
InstitutionBehoerde fuer Arbeit, Gesundheit und Soziales
TitelMoscheen tuerkischer Muslime in Hamburg. Dokumentation zur Herausbildung religioeser Institutionen tuerkischer Migranten.
Quelle(1990), 40 S.Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
SchlagwörterKoranschule; Ausländerpolitik; Islam; Arbeitnehmer; Ausländer; Hamburg
AbstractDieser Bericht wurde im Rahmen der Oeffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Er informiert ueber die religioesen Institutionen der tuerkischen Migranten in Hamburg. In der Bundesrepublik machen die tuerkischen Muslime etwa vier Fuenftel aller Muslime aus. Das bedeutet, dass der Islam in der Bundesrepublik eher tuerkisch als arabisch oder persisch gepraegt ist. Auch in Hambug bilden die rund 56.000 tuerkischen Migranten bei weitem die groesste Gruppe der auslaendischen Arbeitnehmer und der Muslime. Mit zunehmender Dauer ihres Aufenthaltes haben sie sich ihre eigenen Gebetsraeume und Moscheen geschaffen. Die Verfasserin rekonstruiert die Entstehungsgeschichte der ersten Moscheen in Hamburg, die in den fuenfziger Jahren mit der Schaffung zweier Moscheen begann, die aus Pakistan bzw. aus dem Iran finanziert wurden. Die erste Moschee, die von den tuerkischen Arbeitsmigranten als "ihre" Moschee akzeptiert wurde, entstand erst 1969 in der Naehe des Hauptbahnhofs. Bis zur Abfassung des vorliegenden Berichts wurden insgesamt 17 tuerkische Moscheen in Hamburg eingerichtet. Sie wurden allerdings nicht neu erbaut, sondern in angemieteten Laden- oder Bueroraeumen untergebracht. Die Verfasserin weist darauf hin, dass der Wunsch nach Moscheen keineswegs nur als ein Phaenomen der "Re- Islamisierung" anzusehen sei. Es sei eben auch ein Generations- und Altersproblem, wenn die Arbeitsmigranten nach 15- 20jaehrigem Aufenthalt in der Bundesrepublik aelter als 50 Jahre werden und die Erfuellung der religioesen Verpflichtungen dringlicher wird. Die Gebetspflicht ist im Islam die erste der fuenf Pflichten des Glaeubigen. Fuer Maenner besteht die Anweisung, die taeglichen Gebeten in Gemeinschaft vorzunehmen. Das Gemeinschaftsgebet gilt als weit verdienstvoller als das allein praktizierte Gebet. Hat der Glaeubige sein Leben lang mehr schlecht als recht seine Pflichten beachtet, so kann er dies nach muslimischem Verstaendnis wiedergutmachen, indem er gegen Ende seines Lebens besonders intensiv seine religioesen Pflichten erfuellt. Insofern nennt die Verfasserin den Wunsch muslimischer Maenner nach einer Moschee "sehr pragmatisch". Fuer die Frauen gilt die Gebetspflicht nicht in der gleichen Weise. Ihnen steht es frei, in der Moschee oder zuhause zu beten. Die Moscheen werden nicht nur zu Gebetszeiten aufgesucht, sondern dienen darueber hinaus auch als Aufenthaltsort insbesondere der Maenner, die Tee oder Kaffee trinken oder miteinander reden. Auch Lebensmittelgeschaefte sind dort angesiedelt, Fleisch kann eingekauft werden, ebenso religioese Literatur und Video-Kassetten. Fuer die jungen Maenner werden Sportgruppen angeboten, fuer die Frauen Naehkurse. Auch Korankurse finden hier statt, die sowohl fuer Kinder als auch fuer Erwachsene bestimmt sind. Der Unterricht im Koran bezieht sich vor allem darauf, den Schuelern die Faehigkeit zu vermitteln, den arabischen Korantext zu entziffern. Es wird nur das Lesen geuebt, die Uebersetzung des gelesenen Textes ist nicht Inhalt des Koranunterrichts. Die Verfasserin untersucht im uebrigen, welche Traegervereine und Dachorganisationen hinter den Moscheen stehen, d. h. wie sie politisch und weltanschaulich einzuordnen sind.
Erfasst vonSekretariat der Kultusministerkonferenz, Bonn
Update1994_(CD)
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