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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Der Autor war seit 1987 Hochschuldozent an der Technischen Hochschule Ilmenau. Im September 1989 siedelte er in die Bundesrepublik ueber und ist jetzt taetig am Max-Planck-Institut fuer auslaendisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, Muenchen. Der Autor behandelt im vorliegenden Aufsatz insbesondere die sogenannte Studienlenkung und Absolventenlenkung, das heisst den Uebergang vom Hochschulstudium in das Arbeitsleben, entsprechend den bisherigen rechtlichen Bestimmungen in der DDR. Der Uebergang der Studenten vom Studium zur beruflichen Taetigkeit war gesetzlich geregelt durch die Absolventenordnung von 1971. Danach wurden alle Studenten, abgesehen von den Forschungsstudenten, in ein Arbeitsverhaeltnis gelenkt, dies bereits waehrend des dritten, spaetestens zu Anfang des vierten Studienjahres. Aufgrund eines Einsatzbeschlusses der Bildungsstaette wurde ein Abolventenvertrag abgeschlossen, dessen beide Vertragspartner der Student und der Betrieb waren. Notwendiger Vertragsinhalt waren Arbeitsaufgabe, Arbeitsort und der Tag der Arbeitsaufnahme. Zum Vertrag gehoerte auch die Dauer des Erholungsurlaubs, Gehaltsgruppe, besondere Kuendigungstermine etc. Ein derartiger Absolventenvertrag war auf drei Jahre befristet. Der Absolvent konnte das Arbeitsverhaeltnis nur zum Ende des dritten Jahres mit einer sechsmonatigen Kuendigungsfrist einseitig beenden. Ein Aufhebungsvertrag waehrend der Absolventenzeit kam nur dann zustande, wenn der Absolvent gesetzlich geregelte Gruende vorbringen konnte und wenn der Betrieb dem Aufhebungsvertrag zustimmte. Hier wird, bzw. wurde wie der Autor schreibt, ganz eindeutig die Freizuegigkeit der Arbeitsplatzwahl unterdrueckt.
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0012-1428
Hentschel, Ulrich: Rechtsfragen der Hochschulbildung in der DDR. 1990.
2785466
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