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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionEuropaeische Gemeinschaften. Gerichtshof
TitelKommission der Europaeischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
"Artikel 48, 52 und 59 EWG- Vertrag - Italienischen Staatsangehoerigen vorbehaltene Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Diplome - Ausuebung medizinischer Hilfsberufe". Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juli 1991.
QuelleIn: Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes, (1990) 7-I, S. 4193-4203Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
SchlagwörterBerufsausbildung; Diplom; Gesundheitswesen; Italien; Rechtsprechung; Freizügigkeit; Äquivalenz; Europäischer Gerichtshof; Abschlusszeugnis; Gesundheitswesen; Äquivalenz; Freizügigkeit; Rechtsprechung; Berufsausbildung; Diplom; Europäischer Gerichtshof; Italien
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1994_(CD)
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