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Autor/inTibi, Bassam
TitelIslamischer Fundamentalismus gegen den Westen.
QuelleIn: Aus Politik und Zeitgeschichte, (1990) 22, S. 40-46Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0479-611X
SchlagwörterKulturtheorie; Islam; Kulturtheorie; Menschenrechte; Politikforschung; Islam
AbstractDas vorliegende Heft der Zeitschrift "Aus Politik und Zeitgeschichte" behandelt als Themenheft verschiedene Aspekte des Islam in der modernen Welt. In diesem Zusammenhang untersucht Prof. Dr. Bassam Tibi in seinem Beitrag den islamischen Fundamentalismus als eine der vielen, heute besonders folgenreichen Varianten antiwestlicher Ideologien. Tibi wurde in Damaskus geboren, lehrt heute internationale Politik an der Universitaet Goettingen und ist Research Associate an der Harvard University. Er verweist auf eine Reihe von ideologischen Schriften, die unter zeitgenoessischen islamischen Fundamentalisten zirkulieren und deren Einfluss gross ist. Aus diesen Schriften laesst sich, wie Tibi ausfuehrt, das Welt- und Menschenbild des politischen Islam entnehmen, die seit den siebziger Jahren zunehmend die Politik bestimmen. Einer der Grundgedanken islamischer Fundamentalisten ist dabei die Ueberzeugung, dass der Westen einen neuen Kreuzzug gegen den Islam fuehre, dass aber gleichzeitig der Westen, zersetzt durch seine Krisen, abzudanken habe und der Islam dann die Fuehrung des neuen Zeitalters uebernehmen werde. Tibi arbeitet insbesondere normative Positionsdifferenzen zwischen Islam und westlicher Zivilisation heraus. Als markantes Beispiel nennt er das im Ursprung westliche, aber universell gewordene Prinzip der Menschenrechte. Menschenrechte als unveraeusserliche Rechte des Individuums gegenueber Staat und Gesellschaft sind dem islamischen Fundamentalismus fremd. Subjektive Freiheit ist ein Begriff, der im Islam nicht existiert. Insofern verdeutlicht die Affaere um den Autor Salman Rushdie die Auswirkungen bestehender normativ kultureller Positionsdifferenzen auf die internationale Politik. Die "Freigabe" Rushdies zur Ermordung durch ein islamisches "Rechtsgutachten" ist nach westlichen Massstaeben eine eklatante Verletzung der Menschenrechte. Islamisch fundamentalistische Autoren haben jedoch, wie Tibi ausfuehrt, eine voellig andere Sichtweise. Europaeische Normen wollen sie nicht anerkennen. Es gehe nicht um die Person Rushdies sondern vielmehr um den als historisch empfundenen Kampf zwischen Islam und dem Westen. Damit steht eine normative Position gegen eine andere. Auf der einen Seite steht der universelle Anspruch der Menschenrechte und auf der anderen Seite deren fehlende Verankerung in aussereuropaeischen Kulturen wie hier im islamischen Fundamentalismus. Positionsdifferenzen dieser Art werfen damit, wie Tibi ausfuehrt, heute ihre Schatten auf die internationale Kooperation.
Erfasst vonSekretariat der Kultusministerkonferenz, Bonn
Update1994_(CD)
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