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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inHager, Joachim A.
TitelDie Aufgaben der Familiengerichtshilfe nach dem KJHG.
QuelleIn: Soziale Arbeit : Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete, 41 (1992) 5, S. 146-152Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0490-1606
SchlagwörterEhescheidung; Familienrecht; Elterliche Sorge; Beratung; Jugendhilfe; Kinder- und Jugendhilfegesetz; Kinder- und Jugendhilferecht; Kritik; Jugendamt
AbstractNach Paragraph 50 KJHG soll das Jugendamt eine Hilfe fuer das Gericht bei Sorgerechtsregelungen sein. Dieser Bereich wird als Familiengerichtshilfe bezeichnet (FamGH). Der Autor geht im einzelnen auf die Entscheidungsprinzipien des Gerichts, die bisherige Praxis der Familiengerichtshilfe und auf die Situation nach dem Inkrafttreten des neuen KJHG ein. An Fallbeispielen verdeutlicht er die Veraenderungen, die sich nach "einem Jahr KJHG" ergeben haben. Ein Kritikpunkt des Autors ist, dass einige Sozialarbeiter den wichtigen Grundsatz der Freiwilligkeit und Autonomie der Adressaten nicht ernst genommen haben; die Inanspruchnahme des Beratungs-Angebots beruht auf der eigenen Entscheidung der Betroffenen und darf zu keiner "Zwangsberatung" fuehren. Ebenso bedeutet die "Hinfuehrung zu einem einvernehmlichen Konzept" nicht automatisch die "gemeinsame elterliche Sorge". Ferner stellt er die Frage, ob Trennungsberatung und FamGH in einer Hand liegen sollten.
Erfasst vonDeutsches Jugendinstitut, München
Update1994_(CD)
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