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Autor/inHofmann, Michèle
TitelGrenzziehungen - Praktiken der Kategorisierung geistig "anormaler" Kinder um 1900 in der Schweiz.
QuelleAus: Reh, Sabine (Hrsg.); Bühler, Patrick (Hrsg.); Hofmann, Michèle (Hrsg.); Moser, Vera (Hrsg.): Schülerauslese, schulische Beurteilung und Schülertests 1880-1980. Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt (2021) S. 63-79
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ReiheBildungsgeschichte. Forschung - Akzente - Perspektiven
BeigabenDiagramme; Literaturangaben S. 77-79
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-7815-2458-2; 978-3-7815-2458-3; 978-3-7815-5890-8
DOI10.35468/5890-4
URNurn:nbn:de:0111-pedocs-222707
SchlagwörterBildungsgeschichte; Bildungsfähigkeit; Ausleseverfahren; Diagnostik; Pädagogische Diagnostik; Kind; Schulgeschichte; Schuleignung; Schüler; Schülerbeurteilung; Geschichte (Histor); Geistige Behinderung; Sonderpädagogik; Sonderschulwesen; 19. Jahrhundert; 20. Jahrhundert; Auslese; Kategorisierung; Jahrhundertwende; Schweiz
AbstractSeit dem späten 18. Jahrhundert hatte sich international die Vorstellung verbreitet, dass auch geistig "anormale" Kinder bildungsfähige Wesen seien und schulischen Unterricht erhalten sollten. Entsprechend interpretierten diejenigen, die sich in der Schweiz für dieses Anliegen einsetzten, im ausgehenden 19. Jahrhundert den Passus in der Bundesverfassung dahingehend, dass das Schulobligatorium auch "alle bildungsfähigen idiotischen" Kinder einschließe (Auer 1896, 163). Wenn "idiotische" Kinder jedoch tatsächlich auch dem Schulobligatorium unterworfen waren, dann stellten sich gleich die nächsten dringlichen Fragen: Wie sollte die Schulpflicht für diese Kinder umgesetzt werden? Und wie sollte bestimmt werden, ob ein Kind geistig "normal" oder "anormal" sei? (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2021/4
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