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Autor/inSandfuchs, Uwe
TitelFördern in innerer und äußerer Differenzierung.
QuelleAus: Kiel, Ewald (Hrsg.); Herzig, Bardo (Hrsg.); Maier, Uwe (Hrsg.); Sandfuchs, Uwe (Hrsg.): Handbuch Unterrichten an allgemeinbildenden Schulen. 1. Auflage. Bad Heilbrunn: Klinkhardt (2019) S. 193-202Verfügbarkeit 
ReiheUTB. 5308
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-8252-5308-0
SchlagwörterHochbegabung; Individuelle Förderung; Schüler; Schule; Unterricht; Didaktik; Differenzierung; Hochbegabung; Förderung; Heterogenität; Förderung; Schule; Schüler; Lernschwierigkeit; Didaktik; Differenzierung; Unterricht; Heterogenität
AbstractDie Forderung nach individueller Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers ist seit etwa 1970 in allen amtlichen Texten zum Bildungsauftrag der Schule verankert. Das gilt bei unterschiedlichem Stellenwert grundsätzlich für alle Schulstufen und Schulformen. Juristisch ergibt sich die Förderpflicht des Staates bzw. der Schule aus dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3, Abs. 1 Grundgesetz) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20, Abs. 1 und Art. 28, Abs. 1 Grundgesetz) sowie den entsprechenden Aussagen in den Verfassungen und den Schulgesetzen der Bundesländer. Darüber hinaus ist die Förderpflicht auch Gegenstand internationaler Vereinbarungen (Übereinkommen über die Rechte des Kindes, 1989 von den Vereinten Nationen beschlossen; Vereinbarung der Europäischen Union über die Beschulung der Kinder von Wanderarbeitern von 1977; UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung von 2006). Die Bandbreite der Förderaufgaben reicht von Schülerinnen und Schülern mit eklatanten Lernschwächen und Lernrückständen bis zu Hochleistern bzw. Hochbegabten. Hinzu kommen Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Für jede dieser Gruppen sind ganz unterschiedliche Maßnahmen erforderlich. (Orig.).
Erfasst vonExterner Selbsteintrag
Update2020/4
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