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Autor/inHopf, Wulf
TitelSelektion im Bildungssystem.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 60 (2012) 4, S. 478-489Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterChancengleichheit; Soziale Ungleichheit; Bildungsbiografie; Bildungsgang; Bildungssystem; Bildungspolitik; Schulwahl; Gegliedertes Schulsystem; Schulform; Sekundarstufe I; Übergang; Grundschule; Auslese; Deutschland
AbstractWarum regelt der Staat "Selektion und Allokation im Bildungssystem", die der Autor in seinem Beitrag analysiert? Warum zwingt der Staat trotz des elterlichen Erziehungsrechts alle Kinder in die Schule, steuert dann aber in der Schule die Bildungslaufbahnen durch Selektionsmechanismen und bietet durch sog. "Berechtigungen" Allokationsinstrumente an? Der Autor unterscheidet zunächst grundsätzlich zwischen der "schulischen Selektion" und der "sozialen Selektion". Während die erste institutionell, wenn auch nur schwach rechtlich geregelt ist, verbietet der Gleichheitssatz die formelle soziale Selektion, die sich deshalb nur indirekt feststellen lässt. Das Leistungsprinzip als ein Selektionsmechanismus, der das elterliche Wahlrecht begrenzt, ist rechtlich ungeregelt, und die sog. Berechtigungen, die das Berechtigungswesen angeblich verleiht, sind keine subjektiven Rechte. Da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Sinti und Roma-Entscheidung kürzlich die sog. statistische Methode zur Feststellung einer menschenrechtswidrigen Diskriminierung zugelassen und angewandt hat, könnte auch die soziale Selektion im deutschen Schulwesen demnächst auf dem menschenrechtlichen Prüfstand stehen! Vielleicht wird dann auch wieder einmal die Frage gestellt, was eigentlich die rechtliche Bedeutung des Grundsatzes der Chancengleichheit ist. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2013/2
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