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Autor/inWendt, Sabine
TitelDie gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung behinderter Menschen und die Reform des AÜG.
QuelleIn: Behindertenrecht, 50 (2011) 4, S. 100-106Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0341-3888
SchlagwörterSozialgesetzbuch; Sozialrecht; Arbeitnehmerüberlassung; Arbeitsrecht; Gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung; Leiharbeit; Behinderung; Berufliche Rehabilitation; Unterstützte Beschäftigung; Werkstatt für Behinderte; Behinderter
AbstractMit dem Verleih behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt werden bei einer gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung rehabilitative Ziele verfolgt und keine wirtschaftlichen Interessen. Durch den Verleih soll das Risiko des behinderten Menschen gesenkt werden, seinen Platz in der Rehabilitationseinrichtung oder dem Integrationsprojekt zu verlieren, wenn eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt scheitert. Der Beschäftigungsgeber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt soll über einen längeren Zeitraum einen behinderten Menschen erproben können, ohne sich rechtlich binden zu müssen. Ist der Verleiher eine Rehabilitationseinrichtung (z. B. Werkstatt für behinderte Menschen, WfbM), spart sie Mittel für die Beibehaltung eines Arbeitsplatzes, da lediglich eine externe Begleitung des behinderten Menschen erforderlich ist. Dies führt zu Einsparungen bei der Reha-Vergütung. Soweit scheint alles eine win-win-Situation zu sein. Dennoch besteht Reformbedarf. (Autorenreferat, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2013/1
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