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Autor/inNaumann, Nils
TitelDie Situation statusloser Kinder und Jugendlicher im Hamburger Bildungssystem.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 60 (2012) 2, S. 269-277Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterErlass; Recht auf Bildung; Kind; Schule; Schulbesuch; Schulbehörde; Schulpflicht; Schulleitung; Ausländerpolitik; Datenschutz; Illegalität; Meldepflicht; Rechtsgrundlage; Politischer Status; Ausländer; Flüchtling; Jugendlicher; Deutschland; Hamburg
AbstractDer Autor wirft einen Blick in die Praxis im Umgang mit statuslosen Kindern an Hamburger Schulen. Mittlerweile ist durch Erlass des Bundesministeriums des Innern geklärt, dass die Schulen und Schulbehörden nicht verpflichtet sind, den Meldebehörden Informationen über statuslose Kinder zu übermitteln. Die mit der Einführung des Zentralen Schülerregisters (ZSR) in Hamburg zum Zweck der Aufdeckung von Schulpflichtverletzungen genährte Besorgnis statusloser Eltern, dass nunmehr auch die Daten ihrer Kinder an staatliche Behörden weitergegeben würden, habe sich - so der Autor - ebenfalls als unbegründet erwiesen. Der aufenthaltsrechtliche Status eines Schülers werde von den Schulen im Rahmen des Anmeldeverfahrens nicht erhoben und daher auch nicht an das ZSR weitergeleitet. Hinzu kommen Einschränkungen bei den Zugriffsmöglichkeiten staatlicher Behörden auf die gespeicherten Daten, die die Entdeckung eines statuslosen Schülers verhinderten. Klarstellungsbedarf bestehe allerdings in Hinblick auf das hamburgische Meldegesetz in Hinblick auf die Übermittlungspflicht der Behörde für Schule und Berufsbildung. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2012/4
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