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Der Autor zeichnet die insbesondere durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angestoßenen neueren Entwicklungen im Ausweisungsrecht nach, soweit sie sich auf den Status von Kindern und Jugendlichen auswirken. Das ausländerrechtliche Instrument der Ausweisung dient der Beendigung eines - rechtmäßigen - Aufenthalts in Deutschland. Es kommt insbesondere gegenüber straffällig gewordenen Ausländern in Betracht. Das deutsche Aufenthaltsgesetz sieht ein differenziertes Regelungssystem für die Ausweisung vor, welches u.a. die Schwere der Straftat, die Dauer des bisherigen Aufenthalts und den Aufenthaltsstatus berücksichtigt. Überlagert wird die gesetzliche Systematik durch die stets bestehende Verpflichtung, in Hinblick auf den in Art. 2 und 6 GG sowie Art. 8 EMRK gewährleisteten Schutz des Familien- und Privatlebens die familiären und sonstigen Bindungen des Ausländers, etwa zu seinen hier lebenden minderjährigen Kindern, zu berücksichtigen. Für Minderjährige sieht das Aufenthaltsgesetz einen besonderen Ausweisungsschutz vor, d.h. die Beendigung des Aufenthalts kommt regelmäßig nur noch bei schwerster Straffälligkeit in Betracht und auch nur dann, wenn das öffentliche Interesse an der Beendigung des Aufenthalts im Einzelfall die familiären und privaten Belange des Minderjährigen überwiegen. Daneben greift der EGMR in seiner jüngeren Rechtsprechung auch auf die in Art. 3 der UN Kinderrechtskonvention niedergelegte Verpflichtung aller staatlichen Gewalt zum Schutz des Kindeswohls zurück, um auf diesem Wege den Beurteilungsspielraum der Staaten bei Ausweisungsentscheidungen gegenüber den Eltern minderjähriger Kinder mit Blick auf die Rechte der betroffenen Kinder zu beschränken. Abschließend analysiert der Autor die sich aus der neuen Rechtsprechung des EuGH zur Unionsbürgerschaft ergebenden Folgen für die Ausweisung von drittstaatsangehörigen Eltern von Kindern, die ihrerseits Staatsangehörige eines EU-Staates sind und damit auch die Unionsbürgerschaft besitzen (Rechtssache Zambrano). Jedenfalls dann, wenn die Ausweisung der Eltern zugleich dazu führt, dass die Kinder das Gebiet der EU verlassen müssen, um ihren Eltern zu folgen, vermittelt die Unionsbürgerschaft der Kinder auch den Eltern ein Recht auf Aufenthalt innerhalb der EU. (DIPF/Orig.).
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0034-1312
Kluth, Winfried: Neue Entwicklungen im Ausweisungsrecht in Fällen der direkten oder mittelbaren Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen. 2012.
3170902
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