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Autor/inNolte, Martin
TitelWas ist und zu welchem Ziel studiert man Sportrecht?
QuelleAus: Was ist Sportrecht? Kiel: Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften (2011) S. 1-12Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-936773-64-4
SchlagwörterQuerschnittuntersuchung; Gesellschaft; Gesellschaftsstruktur; Staat; Strafrecht; Zivilrecht; Öffentliches Recht; Öffentlichkeit; Fußball; Sportrecht; Sportverband; Rechtswissenschaft; Sportwissenschaft; Hochschule; Komitee; Regelwerk; Vereinigung; Olympische Spiele
AbstractIm ersten Teil definiert Verf. Sportrecht in der Außenberachtung im Tableau der Wissenschaften. Sportrecht stellt eine Querschnittsdisziplin der Rechtswissenschaft und eine Teildisziplin der Sportwissenschaften dar. Zudem fungiert es als Brückendisziplin zwischen Rechtswissenschaft und Sportwissenschaft. In der Innenbetrachtung wird das Zweisäulenmodell von Regel und Recht erörtert. Die erste Säule stellt das Regelwerk der Sportorganisationen dar, wobei die zweite Säule aus sportrelevanten Normen des staatlichen Rechts besteht. Des Weiteren werden die Wechselwirkungen zwischen erster und zweiter Säule analysiert. Im zweiten Teil erläutert Verf. zu welchem Zweck und Ziel man Sportrecht studiert. Die Lehre des Sportrechts sieht Nah-, Zwischen- und Fernziele vor. Das Nahziel bezieht sich auf die Implementierung des Sportrechtsstudiums in das universitäre Curriculum. Das Zwischenziel bezieht sich auf den universitären Abschluss des Studiums und das dieser den Absolventen berufliche Chancen im Sportrecht eröffnet. Das Fernziel bezieht sich auf die philosophische Beziehung des Sportrechts als Brückendisziplin zwischen Rechtswissenschaften und Sportwissenschaften. Verf. resümiert, dass "vom Sportrecht lernen, heißt für das Leben lernen". Roesgen.
Erfasst vonBundesinstitut für Sportwissenschaft, Bonn
Update2012/3
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