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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Im ersten Teil definiert Verf. Sportrecht in der Außenberachtung im Tableau der Wissenschaften. Sportrecht stellt eine Querschnittsdisziplin der Rechtswissenschaft und eine Teildisziplin der Sportwissenschaften dar. Zudem fungiert es als Brückendisziplin zwischen Rechtswissenschaft und Sportwissenschaft. In der Innenbetrachtung wird das Zweisäulenmodell von Regel und Recht erörtert. Die erste Säule stellt das Regelwerk der Sportorganisationen dar, wobei die zweite Säule aus sportrelevanten Normen des staatlichen Rechts besteht. Des Weiteren werden die Wechselwirkungen zwischen erster und zweiter Säule analysiert. Im zweiten Teil erläutert Verf. zu welchem Zweck und Ziel man Sportrecht studiert. Die Lehre des Sportrechts sieht Nah-, Zwischen- und Fernziele vor. Das Nahziel bezieht sich auf die Implementierung des Sportrechtsstudiums in das universitäre Curriculum. Das Zwischenziel bezieht sich auf den universitären Abschluss des Studiums und das dieser den Absolventen berufliche Chancen im Sportrecht eröffnet. Das Fernziel bezieht sich auf die philosophische Beziehung des Sportrechts als Brückendisziplin zwischen Rechtswissenschaften und Sportwissenschaften. Verf. resümiert, dass "vom Sportrecht lernen, heißt für das Leben lernen". Roesgen.
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Standortunabhängige Dienste
978-3-936773-64-4
Nolte, Martin: Was ist und zu welchem Ziel studiert man Sportrecht? .
3131221
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