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Autor/inLindner, Josef Franz
TitelKonsequenzen der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien für den Bildungsbereich.
QuelleAus: Odendahl, Kerstin (Hrsg.): Europäische (Bildungs-)Union. Berlin: BWV, Berliner Wiss.-Verl. (2011) S. 205-215Verfügbarkeit 
ReiheRecht der Jugend und des Bildungswesens - Bücher. 2. RdJB-Bücher
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-8305-1754-8; 978-3-8305-1754-2
SchlagwörterBildung; Gleichstellung; Europäischer Bildungsraum; Bildungsrecht; Lehre; Antidiskriminierung; Europäisches Gemeinschaftsrecht; Freizügigkeit; Gesetz; Staatsrecht; Studium; Internationalität; Richtlinien; Zuständigkeit; Europäische Union; Europäischer Gerichtshof; Student; Ausland; Europa
AbstractHeute ist in nahezu jedem Rechtsgebiet von Europäisierung und Internationalisierung die Rede. Dies gilt auch für das Bildungsrecht. Von Bedeutung sind dabei u. a. die auf Art. 19 AEUV (ex-Art. 13 EGV) gestützten sog. Antidiskriminierungsrichtlinien, insb. der noch im Rechtsetzungsprozess befindliche, politisch umstrittene Vorschlag der Kommission für eine weitere Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. [...] Fraglich ist, ob und inwieweit dieses allgemeine Antidiskriminierungsrecht der EU auf den Bereich der Bildung anwendbar ist. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2012/2
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