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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inBaer, Susanne
Sonst. PersonenObermeyer, Sandra (Mitarb.)
InstitutionDeutschland / Bundesministerium für Bildung und Forschung
TitelRechtliche Grundlagen für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft.
QuelleBerlin (2010), 56 S.
PDF als Volltext  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheWissenschaft. Ideen zünden!
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Monographie
SchlagwörterChancengleichheit; Frau; EU-Recht; Dienstrecht; Gleichstellungsgesetz; Förderungsmaßnahme; Föderalismus; Gesetzgebung; Gleichstellungspolitik; Grundgesetz; Quotierung; Rechtsgrundlage; Verfassungsrecht; Arbeitsrecht; Erwerbstätigkeit; Personalpolitik; Antidiskriminierungsgesetz; Universität; Wissenschaft; Wissenschaftspolitik; Hochschule; Barrierefreiheit; Gleichbehandlung; Kompetenzverteilung; Behinderter
Abstract"Chancengleichheit ist Zukunftsthema der Wissenschaft, wes- halb sich auch alle deutschen Wissenschaftsorganisationen diesem Ziel im Jahre 2006 in der 'Offensive Chancengleichheit' verpflichtet haben. Auch seitens der Hochschulrektorenkonferenz, des Wissenschaftsrates und der Deutschen Forschungsgemeinschaft liegen zahlreiche Studien und Handlungsvorschläge zum Thema vor. Darüber hinaus haben Bund und Länder über viele Jahre Erfahrungen mit unter- schiedlichen Instrumenten zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft gesammelt.; Gleichzeitig hat sich die Rechtslage im Hinblick auf die Gleichstellung in den letzten Jahren erheblich geändert. So hat die EU ihre auf Art. 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, ex-Art. 13 EGV) gestützte Kompetenz genutzt, Gleichstellungs- bzw. Antidiskriminierungsrichtlinien zu verabschieden, die mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und weiteren Einzelregelungen auch in deutsches Recht umgesetzt worden sind. Im Jahre 2006 ist zudem die bundesdeutsche Kompetenzordnung im Zuge der Föderalismusreform geändert worden. Dazu kommt die Reform des Vergaberechts sowie die Neuordnung des Bundesdienstrechts 2009. Damit stellen sich dem Bund für die Gleichstellung insbesondere hinsichtlich der Chancengerechtigkeit für Frauen und Männer in Forschung und Lehre neue rechtliche Fragen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen diese klären." Forschungsmethode: deskriptive Studie. (Autorenreferat, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2011/3
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