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InstitutionHamburg / Behörde für Schule und Berufsbildung
TitelBildungsplan Primarschule.
QuelleHamburg: Behörde f. Schule u. Berufsbildung (2010), Getr. Zählung [in Ordner]Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
SchlagwörterBildungsplanung; Deutschland; Deutschunterricht; Englischunterricht; Hamburg; Lateinunterricht; Lehrplan; Mathematik; Mathematikunterricht; Muttersprache; Naturwissenschaften; Niederdeutsch; Religionsunterricht; Sachunterricht; Sozialwissenschaften; Technik; Sportunterricht; Darstellendes Spiel; Bildungsplanung; Primarbereich; Vorbereitungsklasse; Lehrplan; Rahmenlehrplan; Deutsch als Zweitsprache; Deutschunterricht; Niederdeutsch; Lateinunterricht; Englischunterricht; Bildende Kunst; Mathematik; Mathematikunterricht; Musikunterricht; Muttersprache; Naturwissenschaften; Religionsunterricht; Sachunterricht; Sportunterricht; Darstellendes Spiel; Sozialwissenschaften; Technik; Deutschland; Hamburg
AbstractIn diesem Bildungsplan für die Primarschule werden zur Orientierung Regelanforderungen für das Ende der Jahrgangsstufe 3 und zwei Anforderungsniveaus für das Ende der Jahrgangsstufe 6 ausgewiesen. Von den beiden Niveaus am Ende der Primarschulzeit bezeichnet das eine die Mindestanforderungen, die alle Schülerinnen und Schüler erfüllen müssen, die nicht zieldifferent sonderpädagogisch gefördert werden. Diese Mindestanforderungen betonen den Anspruch an die Primarschule, dafür Sorge zu tragen, dass jedes dieser Kinder, wenn es die Primarschule verlässt, über eine grundlegende Bildung verfugt. Das andere Niveau bezeichnet die erhöhten Anforderungen, die im jeweiligen Fach oder Lernbereich erfüllt sein sollten, damit das Kind seinen Bildungsweg auf dem Gymnasium erfolgreich fortsetzen kann. ... Nach wie vor werden in den Rahmenplänen aller Fächer und Lernbereiche verbindliche Inhalte vorgegeben. Diese sind aber - verglichen mit älteren Lehrplänen - zumeist deutlich reduziert. Denn als verbindlich werden nur noch solche Inhalte ausgewiesen, die für den Kompetenzerwerb im Fach oder im Lernbereich unabdingbar sind. Sie markieren demnach den inhaltlichen Kernbestand des Fachs oder Lernbereichs. Welche Inhalte sie darüber hinaus behandeln wollen, liegt im Ermessen der Schulen und kann dementsprechend mit Blick auf die Schülerschaft der einzelnen Schule vereinbart werden. Über die Anforderungen und Inhalte hinaus beschreibt jeder einzelne Rahmenplan didaktische Grundsätze für den kompetenzorientierten Unterricht im jeweiligen Fach oder Lernbereich. Außerdem werden jeweils spezifische Grundsätze der Leistungsrückmeldung und -bewertung genannt. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2011/1
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