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Autor/inn/enKatzenbach, Dieter; Rinck-Muhler, Stefanie; Olde, Valeska
TitelZwischenbericht zur Evaluation von Beratungs- und Förderzentren.
QuelleFrankfurt, Main: Johann Wolfgang Goethe-Universität (2006), 67 S.
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterBeratung; Beratungsstelle; Sonderpädagogik; Sonderpädagogische Förderung; Förderzentrum; Hessen
AbstractMit der Einrichtung von Beratungs- und Förderzentren (BFZ) ist der institutionelle Auftrag von Förderschulen erheblich erweitert worden. Nach § 53 des Hessischen Schulgesetzes besteht die Aufgabe der BFZ in der Beratung und der ambulanten sonderpädagogischen Förderung in den allgemeinen Schulen. Dabei sollen sie mit Beratungsstellen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten. Die exemplarische Evaluation der Arbeit eines Beratungs- und Förderzentrums an einer Schule für Lernhilfe soll Aufschluss über dessen Arbeitsweise sowie über grundlegende Gelingensbedingungen und Problembereiche der Beratungs- und Fördertätigkeit geben. Die Untersuchung fand zwischen Februar und April 2005 statt. Sie bezieht sich auf Beratungs- und Förderprozesse, die zwischen September 2002 und Dezember 2004 erfolgt sind. Die Evaluation orientiert sich mit der Unterscheidung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität an den üblichen Standards des Qualitätsmanagements. Die Strukturqualität bezieht sich im vorliegenden Zusammenhang auf das Netzwerk der an der Beratung und Förderung Beteiligten, deren personellen, räumlichen, sächlichen und qualifikatorischen Voraussetzungen sowie auf den soziokulturellen Hintergrund, auf dem die BFZ-Arbeit erfolgt. Die Prozessqualität beinhaltet die Planung, Organisation und Durchführung der Beratung und Förderung. Sie stellt den Schwerpunkt der vorgelegten Evaluation dar. Die Ergebnisqualität ist wie in den meisten psychosozialen Praxisfeldern nur schwer zu operationalisieren. Der bisher noch offen formulierte Auftrag der Beratungs- und Förderzentren erschwert es zusätzlich, präzise Erfolgskriterien zu formulieren. Vorläufig betrachten wir - neben der subjektiven Zufriedenheit der ratsuchenden LehrerInnen und Schulen - den Kompetenztransfer an die Regelschulen, die Qualität der Elternberatung, die Effektivität der Fördermaßnahmen am Kind und den erfolgreichen Prozess der Entscheidungsfindung über die weitere Beschulung des Kindes als relevante Aspekte der Ergebnisqualität. Der grundlegende Auftrag der Beratungs- und Förderzentren, die Haltekraft der Regelschule zu stärken, das heißt sonderpädagogischem Förderbedarf präventiv zu begegnen, müsste sich am Außenkriterium sinkender Sonderschulüberweisungen bewähren. Die Überprüfung dieses Kriteriums verlangt allerdings einen anderen methodischen Zugriff, wird daher hier nicht weiter behandelt und bleibt einer möglichen Folgeuntersuchung überlassen. (Orig./DIPF/ThOe).
Erfasst vonExterner Selbsteintrag
Update2009/3
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