Feld Schlagwörter - Suchen Sie Ihr Suchwort? (fallweise eingeblendet)
Hinter dem Link verbirgt sich jeweils eine Menge an Stichworten, die aus den oberhalb angezeigten englischsprachigen Schlagworten abgeleitet wurden. Falls der Abgleich Ihrer Suchworte mit dem Nachweis keine Gemeinsamkeiten zeigte, können Sie hier nachschauen (+ klicken) und fündig werden.
Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Ueber Gerichtsurteile bzw. einem Hessischen Erlass wird informiert: 1. In der Rechtsprechung wurde bisher uneinheitlich beantwortet, ob Sozialhilfeempfaenger einen Anspruch auf die Kostenerstattung fuer eine Klassenfahrt gegenueber dem Traeger der Sozialhilfe haben. Im neuen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Muenster (17.10.1986) wurde diese Frage zugunsten des Sozialhilfeempfaengers entschieden. Offen bleibt die Entscheidung im Hinblick auf nicht mehr schulpflichtige Schueler. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht steht moeglicherweise noch aus. 2. In verschiedenen Bundeslaendern ist unterschiedlich geregelt, ob bei Klassenfahren die leitende Lehrkraft im Namen der Eltern oder der einzelnen Schueler Vertraege ueber Befoerderung und Beherberung abschliesst. Fraglich bei der hessischen Regelung erscheint die Zumutbarkeit fuer den Lehrer, dem "mit der Rolle des rechtsgeschaeftlichen Vertreters der Eltern" viel Verantwortung aufgeladen wird. 3. Abschliessend wird ueber ein Urteil des Oberlandgerichts Hamburg informiert, bei dem es um das Benutzen oeffentlicher Verkehrsmittel ohne Fahrausweis geht. Strittig war dabei das Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" einer Leistung.
Erfasst von
Hessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update
1994_(CD)
Literaturbeschaffung und Bestandsnachweise in Bibliotheken prüfen
Falls Ihr Rechner sich im Netzwerk einer bei uns registrierten Einrichtung befindet, wird Ihnen automatisch ein
Link angeboten, über den Sie die Literatur in den Beständen Ihrer Einrichtung suchen bzw. finden können.
Dazu vergleichen wir die IP-Adresse Ihres Rechners mit den Einträgen unserer Registrierung. Eine Speicherung
Ihrer IP-Adresse findet nicht statt. Von außerhalb der registrierten Institutionennetzwerke können Sie sich mit
Hilfe der Liste "Institution wählen" manuell zuordnen um o.g. Link zu erzeugen.
Falls Ihr Rechner sich im Netzwerk einer bei uns registrierten Einrichtung befindet und der Zeitschriftentitel des
gewählten Artikel-Nachweises durch die EZB erfasst ist, bekommen Sie einen Link angeboten, der Sie zum
entsprechenden Eintrag leitet. Dort bekommen Sie weitere Hinweise zur Verfügbarkeit.
Standortunabhängige Dienste
Die Anzeige der Links ist abhängig vom Dokumenttyp: Zeitschriftenartikel sind, sofern verfügbar, mit einem Link auf den passenden Eintrag des Zeitschriftentitels in
der Zeitschriftendatenbank (ZDB) der Staatsbibliothek Berlin versehen. Dort kann man sich über die
Einrichtungen informieren, die die jeweilige Zeitschrift lizensiert haben. Der Link auf das Bestellformular von
Subito überträgt die Daten direkt in das Bestellformular. Die Bestellung einer Artikelkopie setzt ein Konto dort
voraus. Die Bestellung ist kostenpflichtig. Publikationen in Buchform erzeugen einen Link auf die ISBN-Suchseite der Wikipedia. Von dort aus haben
Sie die Möglichkeit die Verfügbarkeit in einer Vielzahl von Katalogen zu prüfen.