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Autor/inViertelhaus, Wolfram
TitelEinheitliche Prüfungsanforderungen für das Abitur. Die neuen EPA für das Fach Katholische Religion.
Anmerkungen aus der Praxis eines Religionslehrers und Fachleiters.
QuelleIn: Religionsunterricht an höheren Schulen, 51 (2008) 2, S. 68-75Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-4028; 0341-8960
SchlagwörterEinheitlichkeit; Prüfungsanforderung; Katholischer Religionsunterricht; Hochschulreife
AbstractSpätestens ab dem Schuljahr 2010/11 werden im Fach Katholische Religion neue "Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung" verbindlich. Die/Der "normale" ReligionslehrerIn vor Ort stellt sich sogleich die Frage: Was ändert sich für mich konkret für meine Abiturvorbereitungen, wie wirken sich die neuen Bestimmungen auf meinen Unterricht aus, was muss ich alles beachten? Dann: Wie verbindlich sind diese Richtlinien, wer überprüft sie, ergibt sich ein zusätzlicher Arbeitsaufwand? - In fast allen Bundesländern haben sich in den letzten Jahren die Vorgaben unterschiedlichster Art so stark und so oft verändert, dass die Lehrerschaft gleich welcher Schulart und welcher Fächer zunächst skeptisch bis abwehrend auf wieder neue Bestimmungen reagiert. Auch in der Folge von PISA sind ein Trend zur genaueren Überprüfung des Unterrichtserfolges und der Ruf nach einer umfassenderen Kontrolle festzustellen. In diesen Zusammenhang gehört auch die Diskussion bzw. Vorgabe von Bildungsstandards und Kompetenzen. Dieses Gefühl der verstärkten Kontrolle wird ferner durch Vergleichsarbeiten oder Parallelarbeiten und das in immer mehr Bundesländern eingeführte Zentralabitur genährt und führt bei nicht wenigen KollegInnen gegenüber neuen Bestimmungen zunächst zu distanzierter Haltung. Diese hat eine Ursache gewiss darin, dass bei vielen Neuerungen nicht immer bei der Einführung im Hinblick auf die Lehrerschaft sensibel bzw. geschickt vorgegangen wurde. - In diesem Artikel soll daher vor allem der Frage nachgegangen werden, was ist wirklich neu an diesen Prüfungsanforderungen, wie weit sind sie hilfreich, praxistauglich und können sie entlasten. Weniger sollen diese EPA hier einer religionspädagogischen Kritik unterzogen werden, dafür gibt es kompetentere Fachleute.
Erfasst vonComenius-Institut, Münster
Update2008/4
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