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Bereits seit einiger Zeit mehren sich in Bezug auf familienpsychologische Sachverständigenbegutachtungen im Rahmen von Familiengerichtsverfahren die Diskussionen um einen Paradigmenwechsel, wobei die statusdiagnostische Begutachtung zugunsten einer prozessorientierten, "lösungsorientierten" Arbeit mit den Eltern in den Hintergrund rücken soll. Im Rahmen einer österreichweit durchgeführten Evaluierungsstudie zur Qualität der bisherigen Begutachtungspraxis zeigte sich, dass sowohl von den 25 untersuchten Sachverständigen (SV) und insbesondere auch von den 102 an der Befragung teilnehmenden Familienrichtern ein lösungsorientiertes Sachverständigenvorgehen mehrheitlich befürwortet wurde. Letztere erwarteten sich dadurch primär eine höhere Akzeptanz und Nachhaltigkeit ihrer Sorge- und Umgangsrechtsbeschlüsse, womit prozessökonomische Vorbehalte langfristig egalisiert werden konnten. Im Falle einer entsprechenden Veränderung der Begutachtungsmodalität erwies es sich dennoch als notwendig, die bewährten Sorgekriterien im Blickpunkt zu behalten. Neben der Bindung des Kindes, ließen Familienrichter und Sachverständige übereinstimmend der Kontinuität sowie der Erziehungskompetenz der Eltern die nächsthöhere Bedeutung im Rahmen der einzelnen Sorgerechtskriterien zukommen. Es wird empfohlen, dass bei der Etablierung eines lösungsorientierten SV-Vorgehens psychometrische Diagnostikverfahren weiterhin zum Einsatz kommen, um insbesondere die Bedürfnisse des Kindes sowie einzelne Aspekte der Persönlichkeit der Kindeseltern umfassend abzubilden, sofern eine gemeinsame Lösung nicht erzielt werden kann. (ZPID).
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0032-7034
Bein, Nicolas; Völkl-Kernstock, Sabine; Klicpera, Christian; Friedrich, Max H.: Sachverständiger Umgang mit Sorgekriterien und Erwartungen von lösungsorientierter Begutachtung aus der Perspektive österreichischer Familienrichter. 2008.
2956176
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