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Autor/inn/enDolde, Gabriele; Gruebl, Guenter
TitelVerfestigte "kriminelle Karriere" nach Jugendstrafvollzug? Rueckfalluntersuchungen an ehemaligen Jugendstrafgefangenen in Baden- Wuerttemberg.
QuelleIn: Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, 38 (1988) 1, S. 29-34Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0342-3514
SchlagwörterSchulabschluss; Berufsbildung; Sozialpädagogik; Jugendkriminalität; Jugendstrafvollzug; Straftäter; Baden-Württemberg
AbstractDer vorliegende Beitrag ist im Rahmen einer langjaehrigen Begleitforschung zum Jugendstrafvollzug in Baden-Wuerttemberg entstanden. Die Rueckfalluntersuchung, ueber die hier berichtet wird, bezieht zwei unterschiedliche Untersuchungsgruppen ein: einmal sind es die 1976/77 in den zentralen Zugangsabteilungen in Baden-Wuerttemberg aufgenommenen Jugendstrafgefangenen und zum anderen sind es die 1969 aus der damals einzigen Jugendvollzugsanstalt Baden- Wuerttemberg entlassenen Jugendstrafgefangenen. Bei den 1976/77 aufgenommenen Jugendstrafgefangenen konnten Bewaehrung bzw. Rueckfall nur fuer einen relativ kurzen Zeitraum beobachtet werden. Bei den 1969 Entlassenen wurde die Beobachtung auf die Dauer von 11 Jahren ausgedehnt, das heisst bis etwa zum 30. Lebensjahr. Es zeigte sich, dass in den ersten 4 Jahren nach der Entlassung die Rueckfallquote hoch ist: Nur 17 Prozent derjenigen, die 1976/77 in den Jugendstrafvollzug aufgenommen waren, blieben in einem Erfassungszeitraum von mindestens 4 Jahren straffrei. Weitere 29 Prozent wurden erneut verurteilt, ohne dass jedoch eine Freiheitsstrafe vollzogen worden waere. Die uebrigen 54 Prozent waren dagegen sogenannte Wiederkehrer, die innerhalb der ersten vier Jahre nach Entlassung erneut eine Freiheitsstrafe zu verbuessen hatten. Die Autoren koennen jedoch aufgrund der Analyse der laengerfristig beobachteten Untersuchungsgruppe feststellen, dass selbst die erhebliche Rueckfaelligkeit nach Jugendstrafvollzug ein spaeteres Herausgleiten aus der kriminellen Karriere nicht ausschliesst. Die 1969 aus dem Jugendstrafvollzug Entlassenen zeigten zwar in den ersten Jahren nach der Entlassung eine durchaus vergleichbare Entwicklung bei Rueckfall bzw. Bewaehrung wie die kuerzer beobachtete Gruppe. Jedoch in den letzten Jahren des untersuchten 11jaehrigen Zeitraums wiesen 40 Prozent keinerlei Verurteilungen mehr auf und waren offensichtlich aus der kriminellen Laufbahn ausgeschieden. 29 Prozent wurden zwar noch verurteilt, mussten aber nicht mehr in den Strafvollzug zurueckkehren. 29 Prozent dieser Untersuchungsgruppe befanden sich allerdings im 8. bis 11. Jahr nach ihrer Entlassung wieder im Strafvollzug. Die Rueckfaelligkeit nach Jugendstrafe laesst also nicht ohne weiteres auf eine Verfestigung krimineller Karrieren schliessen. Die laengerfristige Beobachtung zeigt vielmehr, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand vom Jugendstrafvollzug, wenn das 30. Lebensjahr naeherrueckt, sich die Rueckfallquote deutlich verringert. Besonders niedrig war die Rueckfallquote bei denjenigen, die im Jugendstrafvollzug an einer beruflichen Bildungsmassnahme erfolgreich bis einschliesslich zum Ausbildungsabschluss teilgenommen haben. Ein im Jugendstrafvollzug nachgeholter Schulabschluss alleine zeigt nur eine leicht geringere Rueckfallquote als der Durchschnitt, da der Schulabschluss allein die Chancen auf dem Arbeitsmarkt nur geringfuegig erhoeht. Auffallend ist hingegen eine besonders hohe Rueckfallquote bei denen, die im Jugendstrafvollzug eine Schule besuchten, aber nicht abgeschlossen haben.
Erfasst vonSekretariat der Kultusministerkonferenz, Bonn
Update1994_(CD)
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