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Autor/inOstendorf, Heribert
TitelDer Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und seine finanziellen Auswirkungen im Jugendstrafverfahren.
Gefälligkeitsübersetzung: The principle of proportionality and its financial impacts in juvenile criminal procedures.
QuelleIn: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, 38 (2007) 1, Erziehung oder Warnschuss-Arrest? Die Zukunft der Jugendhilfe im Strafverfahren, S. 90-99Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0340-3564
SchlagwörterStrafe; Arbeitsbelastung; Sanktion; Gerichtshilfe; Gesetz; Strafverfahren; Finanzierung; Kosten; Richter; Bewährungshelfer; Bewährungshilfe; Jugendgericht; Täter-Opfer-Ausgleich; Bewährung; Personalbedarf; Verhältnismäßigkeit; Gericht (Justiz); Justiz; Jugendlicher; Staatsanwalt; Deutschland
Abstract"Die Kosten des Jugendstrafverfahrens, insbesondere die Sanktionierungskosten, bestimmen zunehmend auch den Ausgang des Jugendstrafverfahrens. Wenn Jugendstaatsanwälte und Jugendrichter aus Gründen des Personalmangels allzu viele Verfahren zu bearbeiten haben, hat dies Auswirkungen auf die Qualität ihrer Entscheidungen. Eine allzu lange Dauer des Strafverfahrens, die von der Justiz zu verantworten ist, muss strafmildernd berücksichtigt werden und kann u.U. zu einem Verfahrenshindernis führen. Wenn aus finanziellen Gründen am Einsatz der Jugendgerichtshilfe (JGH) gespart wird, diese nicht mehr zur Hauptverhandlung erscheint, hat dies Auswirkungen auf die Sanktionierung. Wenn kein Täter-Opfer-Ausgleich, kein Antiaggressionskurs der Jugendstrafjustiz angeboten wird, werden diese Maßnahmen auch nicht angeordnet. Wenn die Bewährungshilfe überlastet ist, der einzelne Bewährungshelfer 70 Probanden und mehr zu betreuen hat, wenn der Jugendstrafvollzug 'ausgebucht' überbelegt ist, werden Jugendstaatsanwälte und Jugendrichter sich überlegen, ob die Jugendstrafe mit Bewährung oder ohne Bewährung einen Sinn macht." (Autorenreferat).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2007/4
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