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Autor/inn/enUrbaniok, Frank; Rossegger, Astrid; Fegert, Jörg; Rubertus, Michael; Endrass, Jérôme
TitelLegalbewährung junger Straftäter nach Entlassung aus Arbeitserziehungsmaßnahmen.
QuelleIn: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie, 56 (2007) 2, S. 109-122Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0032-7034
URNurn:nbn:de:0111-opus-30480 urn:nbn:de:0111-opus-49698
SchlagwörterVerhalten; Arbeitserziehung; Kriminalität; Resozialisierung; Strafvollzug; Jugendkriminalität; Rückfall; Wiedereingliederung; Integration; Vorsorge; Jugendlicher; Straftäter
AbstractDie Legalbewährung jugendlicher Straftäter nach ihrer Entlassung aus einer Arbeitserziehungsmaßnahme wurde überprüft. Die Stichprobe bestand aus allen 150 zwischen 1974 und 1986 in die Arbeitserziehungsanstalt (AEA) Uitikon, Kanton Zürich, eingewiesenen Jugendlichen. Der Katamnesezeitraum betrug zwischen 17 und 29 Jahren. Insgesamt wurden 71% der Täter rückfällig. Der Anteil der Täter, die mit einem Gewalt- oder Sexualdelikt rückfällig wurden, betrug 33%. Bivariate logistische Regressionen zeigten, dass die Art des Deliktes keinen Einfluss auf die Rückfallwahrscheinlichkeit hatte. Wenn die Einweisung in die AEA aufgrund einer einzelnen Tat erfolgte, war das Risiko für Rückfälligkeit gegenüber Tätern mit Serientaten um 71% reduziert (OR=.29). Die Ergebnisse sprechen dafür, dass junge Straftäter, die strafrechtlich verurteilt und in Arbeitserziehungsanstalten eingewiesen wurden, ein hohes Rückfallrisiko aufweisen. Zudem ergeben sich keine Hinweise dafür, dass die Arbeitserziehungsmaßnahmen nach dem seinerzeit praktizierten unspezifisch pädagogischen und einseitig auf berufliche Ausbildung ausgerichteten Konzept eine deliktpräventive Wirkung hatten. Darüber hinaus weisen die Ergebnisse auf die Bedeutsamkeit der Evaluation der deliktpräventiven Wirksamkeit von Maßnahmen hin. (ZPID).
Erfasst vonLeibniz-Institut für Psychologie, Trier
Update2007/3
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