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Ökologische Kinderrechte stehen für das Recht eines jeden Kindes und Jugendlichen, in einer intakten Umwelt aufzuwachsen, ein gesundes Leben zu führen und positive Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Dieses Recht ist in der UN-Kinderrechtskonvention insbesondere in Artikel 6 und in Artikel 24 festgeschrieben, in denen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit anerkennen, wobei die Gefahren der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind. In dem Diskussionspapier werden medizinische, psychologisch-pädagogische und rechtliche Grundlagen für Ökologische Kinderrechte und der Handlungsbedarf für deren Umsetzung auf verschiedenen Ebenen aufgezeigt. Gefragt ist eine vorausschauende Gesundheitspolitik und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung einer lebenswerten Umwelt, die ihre Zukunft sichert. Das Diskussionspapier soll dazu dienen, alle Institutionen, die sich mit der Umsetzung der Konvention befassen, für diesen Bereich zu sensibilisieren und Möglichkeiten der Konkretisierung "in den eigenen Reihen" zu entwickeln. Die NC ruft hiermit außerdem verantwortliche PolitikerInnen dazu auf, im 1999 fälligen Zweitbericht an den UN-Ausschuss ausführlich über die Fortschritte und Hindernisse bei der Umsetzung der ökologischen Kinderrechte in Deutschland zwischen 1994 und 1999 zu berichten. -ih.
Erfasst von
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update
2007/1
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Standortunabhängige Dienste
Ökologische Kinderrechte: Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention. 1998.
2800098
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