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Autor/inGeis, Max-Emanuel
TitelMeinungsfreiheit und das Verbot rechtsradikaler Äußerungen.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 42 (1994) 2, S. 218-228Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterBeamtenrecht; Schule; Freiheit; Verbot; Menschenwürde; Politik; Rechtsextremismus; Rechtsprechung; Strafrecht; Rechtswissenschaft; Kontrolle; Meinungsäußerung; Deutschland
AbstractJugendgewalt ist häufig auch die Gewalt rechtsradikaler Jugendlicher, die in ihrer Verblendung nationalsozialistisches Gedankengut verbreiten und sich dabei auf die Meinungsfreiheit berufen. Geis gibt in seinem Beitrag über die Meinungsfreiheit und das Verbot rechtsradikaler Äußerungen zunächst einen Überblick über die Rechtsprechung, die bislang über die Rechtmäßigkeit solcher Äußerungen zu urteilen hatte. Er prüft anschließend, ob rechtsradikale Äußerungen überhaupt unter den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 1 GG) fallen, und ob sie durch rechtmäßigen Grundrechtseingriff verboten werden können. Dabei werden Schutzbereich und Schranken des Grundrechts ausführlich beschrieben. Auf die besonderen, in der Schule geltenden Einschränkungen der Meinungsfreiheit geht Geis abschließend ein. Zu solchen Einschränkungen der Meinungsfreiheit können auch schulische Ordnungsmaßnahmen führen (Quelle: vgl. "An die Leser", S. 162).
Erfasst vonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update2007/1
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