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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionDeutschland / Bundesregierung; Deutschland / Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
TitelVerordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverordnung -BeschV).
QuelleBerlin: Bundesrat (2004), S. 1-48; 3215 KB
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ReiheDrucksachen / Bundesrat. 727/04, 23.09.04
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Monographie
SchlagwörterArbeitserlaubnis; Gesetzgebung; Zuwanderungsgesetz; Anwerbung; Niedrig Qualifizierter; Fachkraft; Informationstechnischer Beruf; Rechtsverordnung; Zuwanderung; Arbeitnehmer; Ausländer; Hoch Qualifizierter
AbstractAufgrund der Neuregelungen des Zuwanderungsgesetzes, die Januar 2005 in Kraft treten, müssen entsprechende Verordnungsregeln, die zur Durchführung der gesetzlichen Neuregelungen erforderlich sind, erlassen werden. Das derzeitige Ausländer- und Arbeitsgenehmigungsrecht wird zwar abgelöst, die Neuregelungen weichen jedoch kaum von den bisherigen Regelungen ab. Die Vermittlung inländischer Arbeitskräfte bleibt vorrangig. Der Arbeitsmarktzugang von drittstaatangehörigen Ausländern ist deshalb von einer Verordnungsregelung und der vorherigen Zustimmung durch die Arbeitsverwaltung abhängig. Die bisher in der Arbeitsgenehmigungsverordnung, der Anwerbestoppverordnung und der Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie enthaltenen Zulassungsvoraussetzungen werden im wesentlichen fortgeführt. Im Einzelnen werden Regelungen in Hinblick auf zustimmungsfreie Beschäftigungen, auf Zustimmungen zu Beschäftigungen, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen, Zustimmungen zu weiteren Beschäftigungen und zu Beschäftigungen auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen aufgeführt. Forschungsmethode: Dokumentation. (IAB).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2006/1
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