Literaturnachweis - Detailanzeige
Titel | Zu Hause - kein Ort der Geborgenheit. Fuer eine gewaltfreie Erziehung - gegen Gewalt und Missbrauch. |
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Quelle | Berlin: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (2002), 79 S. |
Reihe | Modelle, Dokumente, Analysen / BAJ |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Monographie |
Schlagwörter | Erziehungsstil; Gewalt; Kinderschutz; Familienrecht; Frauenhaus; Familienerziehung; Kind-Eltern-Beziehung; Strafrecht; Jugendhilfe; Einrichtung |
Abstract | Auch "haeusliche Gewalt" im familiaeren und alltaeglichen Kontext ist strafbar; Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch und Vernachlaessigung sind bei Verwendung dieses Begriffs davon allerdings ausgenommen. So belegen Forschungsergebnisse die Tatsache, dass bei Gewaltanwendungen gegen Frauen diese meist auch gegen die Kinder gerichtet sind,- zusaetzlich zum Miterleben der Gewaltausuebung gegen ihre Mutter. Gewalt schadet immer. Zum Schutz der Kinder ist das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung zu gewaehrleisten. Die von einzelnen Autoren vorgestellten Formen der Kooperation zwischen der Arbeit mit Kindern in Frauenhaeusern und Interventionsprojekten von Jugendaemtern, Kinderschutzzentren und Familienberatungsstellen zeigen Moeglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen des Frauen- und Kinderschutzes. Aus familiensoziologischer Sicht wird auf die Vielschichtigkeit des paedagogischen und gesellschaftlichen Phaenomens hingewiesen. Die Beurteilung des Gesetzes zur Aechtung der Gewalt in der Familie wird aus familien- und strafrechtlicher Sicht reflektiert: so sind z. B. noch viele Eltern der Meinung, zum Schlagen ihrer Kinder berechtigt zu sein, doch sind sie im realen Erziehungsverhalten zur Wahrnehmung der rechtlichen Grenzen erheblich sensibler geworden. (DJI/EL). |
Erfasst von | Deutsches Jugendinstitut, München |
Update | 2005_(CD) |