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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelErst Geld - dann Gefängnis?
Drittmittel-Einwerbung.
QuelleIn: DUZ. Werkstatt, 60 (2004) 1, S. 1-11Verfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1613-1290
SchlagwörterBeratung; Korruption; Rechtsvorschrift; Strafrecht; Hochschullehrer; Drittmittel; Deutschland
AbstractZu den Dienstpflichten des Wissenschaftlers gehört, Drittmittel einzuwerben. Wichtig dabei ist, sich strikt an die Vorschriften zu halten, denn sie bieten derzeit den einzig verlässlichen Rechtsschutz für Wissenschaftler. Schuld daran ist der Gesetzgeber. Er hat 1997 bei der Verabschiedung des Antikorruptionsgesetzes die Baubranche mit den Wissenschaftseinrichtungen gleich gesetzt. Das Resultat: Jeder Amtsträger, der im Rahmen seines Jobs für sich oder einen Dritten einen Vorteil annimmt, macht sich strafbar - also per se auch jeder Wissenschaftler, der Drittmittel einwirbt. Die DUZ-Werkstatt dokumentiert, was jeder Hochschullehrer wissen und beachten sollte: Fritsche, Angelika: Mit dem Gesetz auf Kriegsfuß. - Renkes, Veronika: Geldgeber: Wie der Frust in Grenzen bleibt. - Tag, Brigitte: "Das Risiko ist für Forscher einfach unzumutbar!". - Fritsche, Angelika: Mit einem blauen Auge. - Wissen, prüfen, kontrollieren. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2005_(CD)
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