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Autor/inn/enEggers, Philipp; Hablitzel, Hans
TitelSchranken einer Europäisierung des Weiterbildungsrechts.
Bemerkungen zu Art. 149 (ex-Art. 126) und 150 (ex-Art. 127) EGV.
QuelleAus: Die Zukunft des lebenslangen Lernens. Frankfurt, Main: Lang (2002) S. 167-184Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
SchlagwörterKompetenz; Bildungspolitik; Kulturhoheit; Bildungsrecht; Subsidiarität; Europapolitik; Weiterbildung; Harmonisierung; Terminologie; Europäische Union; Deutschland
AbstractDer Beitrag beschreibt und problematisiert das in den Artikeln 149 und 150 (ex-Art. 126 und 127 des Vertrags von Maastricht) des Vertrags von Amsterdam für die Europäische Union festgelegte Harmonisierungsverbot im Bildungsbereich aus juristischer Sicht. Er geht ein auf die bildungsterminologische Problematik und auf das Novum des Harmonisierungsverbots in der Entwicklung des Gemeinschaftsrechts. Er macht darüber hinaus auf den "Schrankentrias" des Art. 5 EGV, insbesondere das Subsidiaritätsprinzip und die Harmonisierungsverbote in Art. 149, 150 EGV aufmerksam. Hinsichtlich der Weiterbildung weist der Beitrag auf mögliche Verletzungen des Harmonisierungsverbotes im Zusammenhang mit einer Empfehlung des Europäischen Rates hin, bei der "größte Sorge hinsichtlich der Beachtung der originären Bildungskompetenzen der Mitgliedstaaten angebracht" sei. Die Autoren stellen resümierend fest: "Die Betrachtungen haben gezeigt, daß aus deutscher Sicht die Bildungskompetenzen der Mitgliedstaaten und die sog. Kulturhoheit der deutsche Länder entsprechend der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und deutscher Verfassungstradition europarechtlich durch Art. 149, 150 EGV i. V. m. dem Schrankentrias des Art. 5 EGV, insbesondere dem Subsidiaritätsprinzip und dem Gebot der Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten (Art. 6 Abs. 3 EGV) abgesichert worden ist. Die Mitgliedstaaten sind und bleiben Herren der Bildungspolitik. Das muß auch bedeuten, daß die Generalermächtigungsklausel des Art. 308 EGB (ex- Artikel 235) im Bereich der Art. 149, 150 EGV nicht zur Anwendung kommen kann. Das europäische Harmonisierungsverbot auch und gerade für den Bereich der Weiterbildung will dem ganz besonders Rechnung tragen udn insoweit auch den Wettbewerb der Bildungssysteme fördern." (DIPF/Orig./Kr.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2003_(CD)
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