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Autor/inStekl, Barbara
TitelSexueller Kindesmißbrauch.
Eine kriminologische Studie.
Gefälligkeitsübersetzung: Sexual abuse of children : a criminological study.
QuelleWien: Verl. Österreich (2000), 185 S.Verfügbarkeit 
Teilw. zugl. Wien, Univ., Diss., 2000 u.d.T.: Sexueller Mißbrauch an Kindern
BeigabenTabellen 66
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN3-7046-1616-8
SchlagwörterMutter; Recht; Kind; Gerichtsverfahren; Rechtslage; Strafrecht; Strafverfahren; Opfer; Sexueller Missbrauch; Hochschulschrift; Missbrauch; Verfahrensvorschrift; Straftäter; Täter; Österreich
Abstract"Das vorliegende Buch ist eine Antwort auf Tendenzen, die uns mehr aus der Bundesrepublik Deutschland erreichen. Es liegt eine vorerst vorsichtige Antwort gegenüber der Aussagepsychologie als Teilbereich der Psychologie vor, die nicht im wissenschaftlichen Diskurs geschmälert werden soll, jedoch andiskutiert werden muß. Sobald Tendenzen einer 'Unglaubwürdigkeitshypothese' eines Kindes als Grundlage angegeben werden, muß auf empirische Daten zurückgegriffen werden, die sich aus einer Praxisanalyse ergeben. Österreich hat in Distanz zur BRD und deren Erkenntnis des Karlsruher Bundesgerichtshofes 1999, das obgenannte Standards zur Regelnorm erhoben hat, einen grundsätzlich anderen Weg beschritten. 1993 wurde in Österreich die kontradiktorische Befragung als Beweismittel zugelassen und 1998 zur Pflicht für Kinder und zum Antragsverfahren für jeden Zeugen zur österreichischen Norm bei jedem Gericht erhoben. Auf diese Weise wurde aus Sicht des Vorwortautors ein Weg beschritten, der es jedem österreichischen Gericht mehr nachvollziehbar als irgendwo in der EU macht, ein Kind nicht nur im Vorverfahren, sondern im Gerichtsverfahren authentisch und in Unmittelbarkeit wahrzunehmen. Österreich hat auf diese Weise einen neuen, anderen und durchaus diskutablen Weg beschritten. Auf diese Weise werden These und Antithese, wie auch die Conclusio anderer wissenschaftstheoretischer Möglichkeiten nicht eingeengt. Die Annäherung an das Phänomen 'Mißbrauch' eines Kindes hat an erster Stelle die Würde des Kindes zu wahren und jedwede Viktimisierung hintanzuhalten. Primäre Viktimisierung ist das Verbrechen am Kind selbst. Sekundäre Viktimisierung ist die häufige unsensible, Kindes- und Lebensalter inadäquate Umgangsweise mit dem Kind. Hier wird es durch Verfahrensbegleitung in Hinkunft Verbesserungen geben, die sogar Regierungsprogramm im Sinne des Kinderschutzes und Kindeswohles sind. An Vernehmungsverbesserungen im kriminalpolizeilichen und gerichtlichen Untersuchungsverfahren wird damit österreichweit gearbeitet. Das schwerste Trauma ist aber die tertiäre Viktimisierung. Man stelle sich vor, ein Kind, das tatsächlich sexuellen Übergriffen ausgesetzt war, diese als solche auch erkannt hat, wird der Tortur der Aufdeckung und Beweissicherung unterzogen und muß nun wahrnehmen, daß der Peiniger - in dubio pro reo - freigeht, und das Kind bleibt als Lügner übrig, obwohl es weiß, was es erleben und erdulden hat müssen." (Textauszug).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2003_(CD)
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