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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inSproß, Katja
TitelSkepsis bleibt.
QuelleIn: DUZ, 57 (2001) 17, S. 24Verfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterDienstrecht; Mobilität; Berufung; Reform; Professor; Wissenschaftliches Personal; Österreich
AbstractVon der "Promotion bis zur Pension" auf der gleichen Stelle - mit diesem österreichischen Unikum ist in wenigen Wochen Schluss. Wenn am 1. Oktober das neue Dienstrecht in Kraft tritt, gibt es keine "Pragmatisierung" (Verbeamtung) mehr und dem Universitätsprofessor auf Lebenszeit gehen drei Qualifizierungsstufen voraus. Den Beginn macht der Wissenschaftliche Mitarbeiter. In vier Jahren soll auf diesem Posten die Doktorarbeit geschrieben werden. Weiter geht es für maximal 6 Jahre als Universitätsassistent. Es folgt der auf sieben Jahre befristete Vertragsprofessor, bevor das Ziel des unbefristeten und mit Kündigungsschutz ausgestattetem Universitätsprofessors erreicht werden kann. Um flexibel auf Bedürfnisse einzelner Institute reagieren zu können, wird den Universitäten gleichzeitig das Recht eingeräumt, bei frei gewordenen Stellen vom starren Personalplan abzuweichen. Etwa nach dem Motto: ein Professorenposten gleich zwei Assistentenstellen. Ein Vorteil des neuen Dienstrechts sei zweifellos, dass die automatische Karriere nicht mehr möglich sei, frische Bewerbungen stattfinden müssten und so die Qualität des Nachwuchses steige. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2003_(CD)
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