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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inPrußky, Christine
TitelAlternative in Weißblau.
QuelleIn: DUZ, 56 (2000) 6, S. 13Verfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterReferendar; Ausbildung; Jurist; Studium; Lehrverpflichtung; Studienplatz; Rechtswissenschaft; Studiengang; Referendariat; Abbau; Konzeption; Praxisbezug; Reform
AbstractFür die Gegner der einphasigen Juristenausbildung besitzt das bayerische Reformkonzept Charme. Nach bayerischen Vorstellungen sollte der zweijährige Vorbereitungsdienst nicht gestrichen, sondern verbessert werden. Und zwar durch die Splittung des Referendariats in eins für den staatlichen Bereich und in eins für die Anwaltschaft. Optimieren will der Freistaat die Juristenausbildung ferner durch die Erhebung der Lehre in Kleingruppen sowie des fachspezifischen Fremdsprachenunterrichts zur Pflicht. Den Nachfragen der Wirtschaft nach managementinteressierten, in Organisationsfragen und Spezialrechtsgebieten versierten Wirtschaftsjuristen will Bayern schließlich mit Hilfe eines universitären Diplomstudienganges entsprechen. Dafür braucht München den Segen des Bundes auch nicht abzuwarten. Anders verhält sich das bei den Reformen, mit denen Bayern die klassische Juristenausbildung auf Vordermann bringen will. Das Richtergesetz wäre dafür zu ändern und das geht nur mit dem Bund. Dass auch beim Bayern-Konzept Geld gespart wird, wird nicht abgestritten, aber: "Der Hauptvorteil besteht in der leichteren Organisierbarkeit. Es behält gewachsene Strukturen und auch die Übergangszeiten lassen sich besser in den Griff bekommen." (HoF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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