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Autor/inDaxner, Michael
TitelAkademische Rituale der Gruppenuniversität.
QuelleIn: Hochschule Ost, 8 (1999) 3/4, S. 58-67Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0944-7989
SchlagwörterSozialisation; Interessenvertretung; Ritual; Gruppenuniversität; Hochschulgremium; Hochschulmitbestimmung; Studentische Mitbestimmung; Hochschule; Akademische Tradition; Hochschulkultur; Habitus; Deutschland
AbstractSchon der Begriff "Gruppenuniversität" ist ein ritueller Begriff: unter dem Signum "Gruppe" wird etwas anderes suggeriert, als es tatsächlich bedeutet. Gruppe meint soziologisch eine distinkte, an originären Merkmalen erkennbare Menge von Menschen, die sich mit hinreichender Trennschärfe von anderen Gruppen unterscheidet. Die Gruppen der Gruppenuniversität sind aber "Statusgruppen", d. h. synthetisch von Gesetzgeber und Interessenverbänden gesetzte Einheiten. Diese Gruppen beziehen sich unbedingt aufeinander und stehen alle in einem gleichzeitigen, nicht aber gleichberechtigten Interesse zu einer Institution, der Hochschule, nicht aber zur Gesellschaft selbst. Die Gruppenuniversität wurde durch das Bundesverfassungsgericht 1973 und 1975 in ihre endgültige Form gebracht: Sie ist die ständische Kompromißform, die die Studentenbewegung trotz alledem zustande brachte, in Anerkennung eines massendemokratischen Phänomens und mit widerwilliger Anteilnahme von drei Partnern bzw. Gegnern. Die Partner bzw. Gegner waren Demokraten und Liberale - Technokraten und schließlich die Ordinarien. Die Interessen der Statusgruppen werden um so mehr rhetorisch und rituell fixiert, je stärker die Gruppe bedroht ist. Das ist vor allem bei den Studierenden der Fall, weil ihnen zwei Prinzipien über Kreuz kommen: Das Funktionärs- und Mandatsprinzip, das mit der Gruppenuniversität gut vereinbar ist, und bei dem die Funktionäre sich auf Mehrheiten stützen müssen und können, zum anderen das Betroffenheitsprinzip, das mit der Gruppenuniversität unvereinbar und nicht durch Mehrheiten zu legitimieren ist. Vielmehr muß eine Privilegierung von Betroffenen durch Anerkennungsrituale hergestellt werden und dann satzungsgemäß gegen die Mehrheitsprinzipien legitimiert werden. Das gängige Ritual ist, im Schutz der Gruppenöffentlichkeit die Beschlußlage zu feiern und zu bestärken, um dann, individuell-taktisch sich nach den eigenen Interessen zu richten. Der Autor formuliert abschließend die These, daß die Rituale der Universität in ihren fachkulturellen und sozialen Ausprägungen dominant gegenüber denen der Gruppenuniversität sind, daß aber umgekehrt die Gruppenuniversität die volle Entfaltung jener eher universalen akademischen Rituale behindert. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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