Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Europäische Union / Rat |
---|---|
Titel | Gemeinsamer Standpunkt (EG) Nr. 45/97 vom Rat festgelegt am 20. Oktober 1997 im Hinblick auf den Erlaß der Richtlinie 97/.../EG des Rates vom ... zur Änderung der Richtlinie 94/58/EG über Mindestanforderungen für die Ausbildung vo |
Quelle | In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C. Mitteilungen und Bekanntmachungen, 40 (1997) 389, S. 1-35 |
Beigaben | Literaturangaben 6; dokumentarischer Anhang |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0376-9461 |
Schlagwörter | Bildungsabschluss; Umweltschutz; Ausbildung; Berufsbildung; Qualifikation; Schifffahrtsberuf; Fortbildung; Amtliche Druckschrift; Anerkennung; Richtlinien; Europäische Union |
Abstract | Der Rat war in seiner Entscheidung vom 24. März 1997 über eine Strategie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiffahrt der Gemeinschaft bestrebt, sowohl die Beschäftigung von Seeleuten der Gemeinschaft als auch die Beschäftigung des landseitigen Personals zu fördern. Zu diesem Zweck kam der Rat überein, daß Maßnahmen ergriffen werden sollten, um das Seeverkehrsgewerbe der Gemeinschaft bei weiteren Bemühungen um hohe Qualität und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen, indem eine qualitativ anspruchsvolle Fortbildung der Seeleute der Gemeinschaft aller Dienstränge und des landseitigen Personals gewährleistet wird. (DIPF/Orig.) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1999_(CD) |