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TitelNeue Prioritäten im Forschungsetat.
Forschungsförderung.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 3 (1996) 11, S. 597Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenTabellen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterAußeruniversitäre Forschung; Forschung; Forschungspolitik; Forschungsausgaben; Forschungsförderung; Forschungsfinanzierung; Forschungsstrategie; Hochschule; Verteilung; Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz; Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie; Deutschland
AbstractStaatliche Förderungsgelder spielen in der Grundlagenforschung und bei der Entwicklung von Zukunftstechnologien mit besonders hohen Marktrisiken eine wichtige Rolle. Mit einer Reform will das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) das Procedere der Mittelvergabe ändern. Überdies werden im Forschungsetat neuerdings andere Prioritäten gesetzt. Erklärte Absicht des Bundesforschungsministeriums ist es, Effizienz und Güte der Forschungslandschaft zu verbessern. Inhalt: Gutachterverfahren - Ein Teil der bisherigen Festfinanzierung bei den Instituten der Wissenschaftsgemeinschaft (WG) Blaue Liste soll stufenweise abgebaut und durch leistungsorientierte Mittelvergabe ersetzt werden (wettbewerbliches Gutachterverfahren). Eine wichtige Rolle wird dabei die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) übernehmen. Auch für die Helmholtz-Zentren soll die Forschungsfinanzierung und -förderung neu vorgenommen werden. Für die Fraunhofer Gesellschaft ist zur Förderung der angewandten Forschung die Gründung der Innovationszentren in privatrechtlicher Form vorgesehen. Seitens des Forschungsministers werden neue inhaltliche Akzente bei der staatlichen Forschungsförderung gesetzt. Eine Tabelle veranschaulicht Förderbereiche und inhaltliche Veränderungen 1997 gegenüber 1996 (bei Kürzungen von 150 Mio. DM). (HOF/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1998_(CD)
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