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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Die hier vorliegende Informationsschrift soll einen ersten Überblick über die Veränderungen und Folgen geben, die aus der Stellung des Faches Arbeitslehre im Entwurf einer neuen Stundentafel für die Mittelstufe (Sekundarstufe I) als Pflichtfach in den Klassen 7 bis 10 aller allgemeinbildenden Schulen Hessens erwachsen. Die Ausführungen, vor allem das vorgestellte beispielhafte Fachkonzept, sind dabei nicht als normative Vorgabe, als neuer Lehrplan, zu verstehen. Die Rahmenrichtlinien Polytechnik/Arbeitslehre gelten bis zu ihrer Überarbeitung unverändert weiter. Diese Schrift soll insbesondere für Nicht-Fachleute den Auftrag und die Möglichkeiten des Faches Arbeitslehre verdeutlichen und den Schulen Anlaß zu eigener Diskussion und selbständiger Gestaltung ihres Schullebens und damit auch ihres Arbeitslehreangebotes sein. Die Ausführungen können nur bedingt auf den Arbeitslehreunterricht an Sonderschulen übertragen werden. Die dort gegebenen besonderen Bedingungen erfordern z. T. unterschiedliche didaktische und methodische Konzepte. (HIBS/Vorwort).
Erfasst von
Hessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update
1997_(CD)
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Standortunabhängige Dienste
Arbeitslehre im Pflichtbereich der allgemeinbildenden Schulen. 1992.
2252886
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