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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionDeutschland / Deutscher Bundestag / CDU/CSU-Fraktion; Deutschland / Bundesministerium des Innern und für Heimat
TitelWirkung des deutsch-indischen Migrationsabkommens.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU.
QuelleBerlin (2024), 12 S.
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ReiheVerhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen. 20/10499 (27.02.2024)
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monografie
SchlagwörterBildungswanderung; Abschiebung; Arbeitserlaubnis; Asylbewerber; Internationale Zusammenarbeit; Migrationspolitik; Rückwanderung; Arbeitsmigration; Fachkraft; Quote; Rekrutierung; Arbeitnehmer; Ausländer; Einwanderer; Pflegepersonal; Student; Deutschland; Herkunftsland; Indien
Abstract[insgesamt 21 Einzelfragen] "Vorbemerkung der Fragesteller: Am 5. Dezember 2022 unterzeichnete die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock ein deutsch-indisches Migrationsabkommen. Dieses sollte laut damaliger Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) Modellcharakter für den Abschluss ganzheitlicher Migrationsabkommen mit Herkunftsländern haben. Das Abkommen sollte sowohl den Austausch von Fachkräften fördern als auch Regelungen für eine Rückkehrkooperation sicherstellen. So war es erklärtes Ziel, die Rückkehr von ausreisepflichtigen Staatsangehörigen durch klare Verfahren zu deren Identifizierung und Rückführung zu erleichtern (...). Für die konkrete Umsetzung wurde eine Arbeitsgruppe zu Migrations-, Rückkehr- und Mobilitätsfragen eingerichtet. Für die Fachkräfteeinwanderung spielte Indien schon weit vor dem Abkommen eine besondere Rolle. Seit Jahren liegt Indien bei der Erwerbsmigration mit Abstand an erster Stelle. Im Jahr 2022 machten indische Staatsangehörige bei der Blauen Karte EU mehr als ein Viertel, insgesamt 28,3 Prozent, aus. Damit standen sie, ebenso wie bei der Erteilung von Niederlassungserlaubnissen, an erster Stelle. Aber auch bei der Bildungsmigration nach Deutschland ist Indien neben China eines der führenden Länder: 2022 stellte Indien beispielsweise 23,5 Prozent der Ersttitel für Studium und Studienvorbereitung (...). Trotz dieser vorhandenen und offensichtlich auch seit Jahren genutzten Möglichkeiten der Erwerbs- und Bildungszuwanderung reisen verstärkt Menschen aus Indien nach Deutschland ein, um hier einen Asylantrag zu stellen. (...)" Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2022-2023 (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2026/1
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